Gewerbe

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Einheitlicher Ansprechpartner für das Land Brandenburg (EAPBbg)

Der Einheitliche Ansprechpartner für das Land Brandenburg stellt Dienstleistungserbringern auf Basis der EU-Dienstleistungsrichtlinie ein umfangreiches Informationsangebot rund um das Thema „Dienstleistungstätigkeiten im Land Brandenburg“ zur Verfügung.
Über das Portal des Einheitlichen Ansprechpartners können alle Formalitäten und Verfahren, die im Zusammenhang mit der Aufnahme und Ausübung der Dienstleistungstätigkeit stehen, auf elektronischem Wege abgewickelt werden. Dabei steht der Einheitliche Ansprechpartner den Dienstleistungserbringern als Verfahrensmittler zur Verfügung und betreut sie während der elektronischen Verfahrensabwicklung.


Den Service des Einheitlichen Ansprechpartners können nicht nur die Dienstleistungserbringer aus den EU/EWR-Ländern, sondern auch die inländischen Dienstleister in Anspruch nehmen.

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Gewerbegebiet Haida

 

Die Lage

 

Das Industrie- und Gewerbegebiet im Ortsteil Haida befindet sich im Süden Brandenburgs, zwei Kilometer nördlich von Elsterwerda und acht Kilometer südlich von Bad Liebenwerda.


Direkt neben dem Industrie- und Gewerbegebiet verläuft die Bundesstraße B 101, ein Bahnanschluss ist nur wenige hundert Meter entfernt. Bis zur Autobahn A 13 (Dresden-Berlin) sind es nur 25 km.

Die Eignung / Das Profil

Das Industrie- und Gewerbegebiet Haida ist voll erschlossen und frei von Altlasten. In unmittelbarer Nähe befindet sich eine Sand- und Kiesgrube. Dadurch ist die Ansiedlung für Baustoffindustrie und -handel besonders interessant.


Unter anderem sind schon ein Betonhersteller, ein Transportunternehmen und eine Baufirma auf dem Gelände vertreten. Klare Eigentumsverhältnisse und ein Bebauungsplan gestatten einen kurzfristigen Baubeginn.

Die Förderung

Dieses Industrie- und Gewerbegebiet gehört zum C-Gebiet und bietet niedrige Steuerhebesätze. Die Ansiedlung gewerblicher Wirtschaft wird gefördert, wenn das Vorhaben von erheblicher Bedeutung für die wirtschaftliche Entwicklung der Region ist.


Im Regionalplan wird die Gemeinde als Ort mit überdurchschnittlich bedeutsamer gewerblicher Funktion ausgewiesen. Der Fördersatz beträgt 20 %, bei speziellen Struktureffekten sogar 25%. Weiterhin wird der Ausbau von Infrastruktur mit Investitionszuschüssen bis maximal 50% der zuwendungsfähigen Kosten gefördert.

Ansprechpartner

Gemeinde Röderland, Am Markt 1, 04932 Röderland
Fachbereichsleiter Bauen und Kommunalservice - Chris Heller

Telefon: 03533 483813
Fax: 03533 483834
E-Mail: c.heller@gemeinde-roederland.de