Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen

Röderland, den 25. 07. 2016

Aufgrund der neuen Gesetzeslage ist es nun leider nicht mehr möglich, die Alters- und Ehejubiläen zu veröffentlichen. Die bisherige Vorschrift, die dies ausdrücklich erlaubt hat, ist ersatzlos weggefallen.

 

Auch wir bedauern den Wegfall der Veröffentlichung und bitten dennoch um Verständnis für die Beachtung des neuen Meldegesetzes.

 

Eine Gratulation durch den Bürgermeister sowie den Ortsvorsteherinnen und Ortsvorstehern erfolgt jedoch weiterhin.