Aufstallungspflicht für Geflügel jetzt auch für Röderland

Röderland, den 28. 11. 2016

Amt für Veterinärwesen ordnet Aufstallungspflicht für gesamten Landkreis an

 

Um einem Ausbruch der Geflügelpest (Aviäre Influenza) im Landkreis Elbe-Elster entgegen zu wirken, hat das Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft eine Allgemeinverfügung zur Aufstallungspflicht von Geflügel erlassen, die ab sofort umzusetzen ist.

 

Im gesamten Landkreis Elbe-Elster und somit auch in der Gemeinde Röderland ist ab sofort sämtliches gehaltenes Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) ausschließlich in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenabgrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung), zu halten.

 

Bis auf weiteres werden Ausstellungen, Märkte und Veranstaltungen ähnlicher Art mit lebendem Geflügel, in Gefangenschaft gehaltenen Vögel und Tauben im Landkreis untersagt.