Aufhebung der generellen Stallpflicht für Geflügel

Röderland, den 21. 03. 2017
Die Amtstierärztin Ilona Schrumpf hat mit der 1. Änderung der Tierseuchenallgemeinverfügung vom 25.11.2016 die generelle Stallpflicht für Geflügel aufgehoben.
 
Dennoch bleiben weitere Schutzmaßnahmen in Kraft. Ausstellungen, Märkte und Veranstaltungen ähnlicher Art mit lebendem Geflügel und in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln werden weiterhin untersagt.
 
Die gesamte Pressemittelung des Landkreises Elbe-Elster sowie die 1. Änderung der Tierseuchenallgemeinverfügung lesen Sie hier.