Volksbegehren "Bürgernähe erhalten - Kreisreform stoppen"
Das Volksbegehren kann durch alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger ab dem
29. August 2017 bis zum 28. Februar 2018
durch Eintragung in die ausliegenden Eintragungslisten oder durch briefliche Eintragung auf den Eintragungsscheinen unterstützt werden.
Eintragungsraum:
Gemeinde Röderland, Einwohnermeldeamt, Prösen, Am Markt 1, 04932 Röderland .
Eintragungszeiten:
Mo. 09.00 – 11.00 Uhr
Di. 09.00 – 11.00 Uhr & 13.00 - 17.00 Uhr
Do. 13.00 - 15.00 Uhr
Fr. 09.00 - 11.00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit:
03533 - 4838-19
Briefliche Eintragung:
Die für die briefliche Eintragung erforderlichen Unterlagen (Eintragungsschein und Briefumschlag) werden auf Antrag (persönlich, schriftlich oder per Email) den Personen entgeltfrei durch die Abstimmungsbehörde übersandt. Die Eintragungsscheine dürfen frühestens am ersten Tag der Eintragungsfrist, Dienstag den 29. August 2017, erteilt und können von den Bürgerinnen und Bürgern bis zwei Tage vor Ablauf der Eintragungsfrist, Montag den 26. Februar 2018, 16 Uhr, beantragt werden. Der Eintragungsbrief muss spätestens am letzten Tag der Eintragungsfrist, Mittwoch den 28. Februar 2018 um 16 Uhr bei der zuständigen Abstimmungsbehörde eingehen.