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Beschlüsse der Gemeindevertretung 2010

Sitzungstag: 24.02.

  • Beschluss 01/02/2010:
    Die Gemeindevertretung wählt Frau Silke Graf zur ehrenamtlichen Schiedsfrau.

  • Beschluss 02/02/2010:
    Die Gemeindevertretung genehmigt nachträglich folgende außerplanmäßigen Ausgaben im Haushalt 2009, Haushaltstelle 63000.96700:
    a) Bahnübergang „Haltepunkt Prösen“:  47.424,99 €
    b) Bahnübergang „Haltepunkt Prösen – West“ : 56.535,86 €
    Die Deckung erfolgt von der Haushaltsstelle 91000.31000.

  • Beschluss 03/02/2010:
    Die Gemeindevertretung bestätigt die Eilentscheidung der Bürgermeisterin im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung vom 29.01.2010, den Zuschlag für Verstärkung Dachgeschosstragwerk und Trockenbau an Trockenbau Mirko Schemmel zu erteilen.


Sitzungstag: 31.03.

  • Beschluss 04/03/2010:
    Mitgliedschaft der Gemeinde Röderland in der KGSt
    Die Gemeindevertretung beschließt die Mitgliedschaft der Gemeinde Röderland in der KGST (Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement)

  • Beschluss 05/03/2010:
    Haushaltssatzung für 2010
    Die Gemeindevertretung beschließt die Haushaltssatzung der Gemeinde Röderland für das Haushaltsjahr 2010 entsprechend § 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf).

  • Beschluss 06/03/2010:
    Aufnahme eines Kassenkredites
    Die Gemeindevertretung beschließt, den Höchstbetrag zur Aufnahme von Kassenkrediten auf 600 000 Euro festzusetzen.

  • Beschluss 07/03/2010:
    Änderung des klargestellten Bereiches nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Klarstellungs-und Abrundungssatzung Saathain
    1.1 Der klargestellte Bereich ( Friedensstraße, Einmündung Reichenhainer Straße) nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB in der am 09.04.1998 in Kraft getretenen Klarstellungs-und Abrundungssatzung Saathain wird entsprechend der tatsächlich vorhandenen Bebauung korrigiert.
    1.2 Die Änderung des Klargestellten Bereiches ist öffentlich bekannt zu machen. Weitere inhaltliche und verfahrensrechtliche Anforderungen bestehen nicht (siehe § 34 Abs. 6 BauBG).

  • Beschluss 08/03/2010:
    Grundstücksverkauf in der Gemarkung Wainsdorf, Flur 3
    Die Gemeindevertretung beschließt, das Flurstück 431 (Gesamtfläche: 383 m²) in der Flur 3 der Gemarkung Wainsdorf, zu verkaufen. Sämtliche mit der Urkunde verbundenen Kosten trägt der Käufer. Eventuelle Vermessungskosten (Grenzfeststellung) trägt die Gemeinde. Das Flurstück wird zur Erfüllung kommunaler Aufgaben nicht mehr benötigt. Die Entbehrlichkeit wird festgestellt.


Sitzungstag: 02.06.

  • Beschluss 09/05/2010:
    Übernahme der Zuständigkeit für die Aufgabe der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zur Bewilligung von Parkerleichterungen für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen
    Die Gemeinde Röderland übernimmt mit Erteilung der Genehmigung des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung die Zuständigkeit für die Aufgabe der Bewilligung von Parkerleichterungen für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen gemäß § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) befristet bis zum 31. August 2011.
    Sofern die Übertragbarkeit der Zuständigkeit für diese Aufgabe auf die Gemeinde aufgrund einer landesrechtlichen Regelung auch über den Befristungszeitraum hinaus möglich ist, übernimmt die Gemeinde Röderland die Zuständigkeit für diese Aufgabe weiterhin.
    Die Bürgermeisterin wird beauftragt, eine entsprechende öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Landkreis Elbe-Elster zu schließen.

  • Beschluss 10/05/2010:
    Satzung über die Benutzung der Bibliothek der Gemeinde Röderland
    Die Gemeindevertretung der Gemeinde Röderland beschließt die Satzung über die Benutzung der Bibliothek der Gemeinde Röderland (Benutzungssatzung).

  • Beschluss 11/05/2010:
    Zustimmung zur Aufnahme eines KfW-Investitionskredites Kommunen nach § 74 Brandenburger Kommunalverfassung für die Energetische Sanierung und Erneuerung der Grundschule Prösen
    Die Gemeindevertretung der Gemeinde Röderland stimmt der Aufnahme eines KfW-Investitionskredites  Kommunen nach  § 74 BbgKVerf für die Energetische Sanierung und Erneuerung der Grundschule Prösen in Höhe von 400.000 EUR zu.
    Grundlage ist die Kostenberechnung des Bauplanungsbüros M. Kluge, Gröditz, vom 10.05.2010 (überarbeitete Fassung vom 11.05.2010).
    Im Rahmen der Aufstellung einer Nachtragssatzung nach § 68 BbgKVerf ist die Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde für den Kredit einzuholen (siehe § 74 Abs. 2 BbgKVerf).

  • Beschluss 12/05/2010:
    1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010
    Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Röderland für das Haushaltsjahr 2010 entsprechend § 68 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg.

  • Beschluss 13/05/2010:
    Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Röderland (Erschließungsbeitragssatzung)
    Die Gemeindevertretung der Gemeinde Röderland beschließt die „Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Röderland (Erschließungsbeitragssatzung)“.
    Die Satzung ist gemäß Hauptsatzung der Gemeinde Röderland bekannt zu machen.

  • Beschluss 14/05/2010:
    Verleihung des Ehrenbürgerrechts der Gemeinde Röderland
    - keine Beschlussfassung

  • Beschluss 15/05/2010:
    Aufhebung des Wärmeliefervertrages für die Objekte Schule Haus I und II, sowie Sporthalle Prösen vom 17.01.1995
    Der Wärmeliefervertrag zur Lieferung von Wärme für die Objekte Schule Haus I und II, sowie Sporthalle Prösen zwischen dem Amt Röderland und der Firma Lausitz-Propan GmbH vom 17.01.1995 wird im gegenseitigen Einvernehmen zum 30.06.2010 aufgehoben.
    Zum Betreiben der Heizungsanlage im Haus I (Privatschule) und der Sporthalle wird ein Lieferabkommen Flüssiggas (Lieferung Gas + Bereitstellung Flüssiggasbehälter) mit einer Laufzeit von 5 Jahren mit der Firma Lausitz-Propan GmbH abgeschlossen. Danach ist das Lieferabkommen eventuell neu auszuschreiben.


Sitzungstag: 23.06.

  • Beschluss 16/06/2010:
    Verleihung des Ehrenbürgerrechts der Gemeinde Röderland
    Die Gemeinde Röderland verleiht Herrn Helmut W a l t h e r das Ehrenbürgerrecht der Gemeinde Röderland.

  • Beschluss 17/06/2010:
    Vergabe von Leistungen zur Energetischen Sanierung und Modernisierung der Grundschule Prösen, Los 1 - Gerüstbauarbeiten
    Die Gemeindevertretung beschließt im Ergebnis der durchgeführten „Beschränkten Ausschreibung“ und nach Prüfung und Wertung des Angebotes durch das Bauplanungsbüro und die Bauverwaltung, den Zuschlag für die Energetische Sanierung und Modernisierung Grundschule Prösen, Los 1: Gerüstbauarbeiten, an die Firma Gerüstbau und Vermietung Otto Wundersee, Dresdner Str. 18, 04910 Elsterwerda, zu erteilen.

  • Beschluss 18/06/2010:
    Vergabe von Leistungen zur Energetischen Sanierung und Modernisierung der Grundschule Prösen, Los 2 – Außenputzarbeiten / Bauhauptleistungen
    Die Gemeindevertretung beschließt im Ergebnis der durchgeführten „Beschränkten Ausschreibung“ und nach Prüfung und Wertung des Angebotes durch das Bauplanungsbüro und die Bauverwaltung, den Zuschlag für die Energetische Sanierung und Modernisierung Grundschule Prösen, Los 2: Außenputzarbeiten / Bauhauptleistungen, an die Firma DDK Fassaden GmbH OT Haida, Heideweg 5, 04932 Röderland, zu erteilen.

  • Beschluss 19/06/2010:
    Vergabe von Leistungen zur Energetischen Sanierung und Modernisierung der Grundschule Prösen, Los 3: Dachdeckerarbeiten
    Die Gemeindevertretung beschließt im Ergebnis der durchgeführten „Beschränkten Ausschreibung“ und nach Prüfung und Wertung des Angebotes durch das Bauplanungsbüro und die Bauverwaltung, den Zuschlag für die Energetische Sanierung und Modernisierung Grundschule Prösen, Los 3: Dachdeckerarbeiten, an die Firma Gröditzer Hoch- und Ausbau GmbH, Reppiser Str. 30, 01609 Gröditz, zu erteilen.

  • Beschluss 20/06/2010:
    Vergabe von Leistungen zur Energetischen Sanierung und Modernisierung der Grundschule Prösen, Los 4: Trockenbauarbeiten
    Die Gemeindevertretung beschließt im Ergebnis der durchgeführten „Beschränkten Ausschreibung“ und nach Prüfung und Wertung des Angebotes durch das Bauplanungsbüro und die Bauverwaltung, den Zuschlag für die Energetische Sanierung und Modernisierung Grundschule Prösen, Los 4:Trockenbauarbeiten, an die Firma Rene Kohl, OT Stolzenhain a. d. Röder, Gröditzer Straße 10, 04932 Röderland, zu erteilen.

  • Beschluss 21/06/2010:
    Vergabe von Leistungen zur Energetischen Sanierung und Modernisierung der Grundschule Prösen, Los 5: Maler-und Fußbodenlegerarbeiten
    Die Gemeindevertretung beschließt im Ergebnis der durchgeführten „Beschränkten Ausschreibung“ und nach Prüfung und Wertung des Angebotes durch das Bauplanungsbüro und die Bauverwaltung, den Zuschlag für die Energetische Sanierung und Modernisierung Grundschule Prösen, Los 5: Maler- und Fußbodenlegerarbeiten, an die Firma DieBO Raumdesign GmbH & Co.KG, Am Bauhof 5, 01609 Gröditz, zu erteilen.

  • Beschluss 22/06/2010:
    Vergabe von Leistungen zur Energetischen Sanierung und Modernisierung der Grundschule Prösen, Los 6: Heizungsumstellung
    Die Gemeindevertretung beschließt im Ergebnis der durchgeführten „Beschränkten Ausschreibung“ und nach Prüfung und Wertung des Angebotes durch das Bauplanungsbüro und die Bauverwaltung, den Zuschlag für die Energetische Sanierung und Modernisierung Grundschule Prösen, Los 6: Heizungsumstellung, an die Firma Pötsch & Sirch Industrie und Haustechnik GmbH, OT Prösen, Hauptstraße 23, 04932 Röderland, zu erteilen.

  • Beschluss 23/06/2010:
    Vergabe von Leistungen zur Energetischen Sanierung und Modernisierung der Grundschule Prösen, Los 7: Elektroinstallation
    Die Gemeindevertretung beschließt im Ergebnis der durchgeführten „Beschränkten Ausschreibung“ und nach Prüfung und Wertung des Angebotes durch das Bauplanungsbüro und die Bauverwaltung, den Zuschlag für die Energetische Sanierung und Modernisierung Grundschule Prösen, Los 4: Elektroinstallation, an die Firma ETN Elektrotechnik Nicklisch, Jörg Nicklisch, OT Prösen, Schmiedeweg 5, 04932 Röderland, zu erteilen.

  • Beschluss 24/06/2010 :
    Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Abs. 1 BauGB – Errichtung einer Anlage zur Energieerzeugung mit Photovoltaikzellen (PV-Freianlage)
    Vorhaben: Errichtung einer Anlage zur Energieerzeugung mit Photovoltaikzellen
    Vorhabenträger: Altus AG, Kleinoberfeld 5, 76135 Karlsruhe
    Standort: Industrie-und Gewerbegebiet „Südöstliche Kiessandgrube“ Haida


Sitzungstag: 09.09.

  • Beschluss 25/08/2010:
    Wahl der stellvertretenden Schiedsperson
    Die Gemeindvertretung wählt Herrn Fred Ansorge, Reichenhain, Dorfstraße 43, 04932 Röderland, zur stellvertretenden Schiedsperson.

  • Beschluss 26/08/2010:
    Bestellung eines Vertreters in die Verbandsversammlung des Gewässerverbandes „Kleine Elster-Pulsnitz“
    Die Gemeindevertretung bestellt Herrn Günter H e l l e r als Vertreter der Gemeinde Röderland in die Verbandsversammlung des Gewässerverbandes „Kleine Elster-Pulsnitz“. Gleichzeitig wird Herr Willfried H ö n t z s c h als bisheriger Vertreter der Gemeinde Röderland in der Verbandsversammlung des Gewässerverbandes „Kleine Elster-Pulsnitz“ abberufen.

  • Beschluss 27/08/2010:
    Um-und Ausbau sowie Sanierung und Modernisierung der Kita Stolzenhain a. d. Röder – Beantragung von Zuwendungen nach der ILE (Integrierte Ländliche Entwicklung) – Richtlinie, Punkt 1.2
    Die Gemeindevertretung beschließt, in Verbindung mit dem geplanten Um-und Ausbau der Kita Stolzenhain a. d. Röder für 12 Kinder unter 3 Jahren, gemäß Richtlinie „Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 – 2013 im Land Brandenburg“, die Sanierung und Modernisierung der gesamten Einrichtung vorzunehmen.
    Die Verwaltung wird beauftragt, Zuwendungen für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILE) nach Punkt 1.2 „Dienstleistungseinrichtungen zur Grundversorgung für die ländliche Wirtschaft und Bevölkerung“, auf der Grundlage des Schreibens des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft vom 15.06.2010 für das Jahr 2012 zu beantragen.
    Der Beschluss 21/05/2008 vom 21.05.2008 zur Durchführung von Aus- und Umbaumaßnahmen an der Kita Stolzenhain a. d. Röder wird aufgehoben.

  • Beschluss 28/08/2010:
    Zustimmung zum Abschluss einer Vereinbarung über Baumaßnahmen am Bahnübergang Bahnhofstraße/Weinberg  in Haida mit der DB Netz AG unter Fördermittelvorbehalt
    1.1 Die Gemeindevertretung stimmt dem Abschluss einer Vereinbarung über Maßnahmen am Bahnübergang BÜ 128,3, Haida, der Eisenbahnstrecke Horka – Rosslau nach §§ 3 und 13 Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) unter folgendem Vorbehalt zu:
    Der Gemeinde Röderland werden für die Finanzierung ihres Anteils an der Baumaßnahme im Haushaltsjahr 2012 / 2013 Zuwendungen in Höhe von 75 % des zuwendungsfähigen Kostenanteils nach der Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft zur Verwendung von Fördermitteln zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden des Landes Brandenburg – Teil Kommunaler Straßenbau – genehmigt.
    Sonstige Kosten nach § 8 der Kreuzungsvereinbarung werden nur nach ausdrücklicher vorheriger Zustimmung übernommen. Eine Vorfinanzierung für Dritte wird generell abgelehnt.
    1.2 Die Verwaltung wird beauftragt, die Fördermittel umgehend bei der zuständigen Behörde zu beantragen.

  • Beschluss 29/08/2010
    wurde zurückgestellt

  • Beschluss 30/08/2010
    wurde zurückgestellt

  • Beschluss 31/08/2010:
    Auswertung der Interessenbekundungen von Gasversorgern zum Abschluss eines Wegenutzungsvertrages mit der Gemeinde Röderland - Auftrag zur Führung von Vertragsverhandlungen
    Die Gemeindevertretung beauftragt nach Auswertung der Interessenbekundungen zum Abschluss eines Wegenutzungsvertrages mit der Gemeinde Röderland, die Verwaltung mit dem Gasversorgungsunternehmen SpreeGas, Gesellschaft für Gasversorgung und Energiedienstleistung mbH, Nordparkstraße 30, 03044 Cottbus, unverzüglich Vertragsverhandlungen auf der Grundlage des vom Städte- und Gemeindebund Brandenburg herausgegebenen Musterwegenutzungsvertrages aufzunehmen.

  • Beschluss 32/08/2010:
    Bestätigung der Eilentscheidung entsprechend § 58 Brandenburger Kommunalverfassung - Freihändige Vergabe von Zusatzleistunge für Energetische Sanierung und Modernisierung Grundschule Prösen, Gewerk: Fußbodenlegerarbeiten
    Die Gemeindevertretung bestätigt die Eilentscheidung der Bürgermeisterin im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung vom 14.07.2010, den Zuschlag für die Zusatzleistung im Gewerk: Fußbodenlegerarbeiten, an die Firma DieBo GmbH & Co.KG, Am Bauhof 5, 01609 Gröditz, zu erteilen.

  • Beschluss 33/08/2010:
    Vergabe von Bauleistungen nach Beschränkter Ausschreibung zur Sanierung der Fachwerkkirche Gut Saathain - Außenfachwerk und Deckenkonstruktion des Glockenturmes
    Die Gemeindevertretung beschließt im Ergebnis der durchgeführten „Beschränkten Ausschreibung“ und nach Prüfung und Wertung der Angebote durch das Planungsbüro und die Bauverwaltung, den Zuschlag für die Sanierung des Außenfachwerkes am Glockenturm an die Firma: Zimmerei Förster GbR, OT Mautitz, Bauernring 19, 01594 Riesa, zu erteilen.

  • Beschluss 34/08/2010:
    Straßenausbau und Regenentwässerung - Vergabe von Bauleistungen nach Öffentlicher Ausschreibung gem. VOB / A  - Ausbau der Straße Siedlung Reichenhain (Innen-und Außenbereich)
    Die Gemeindevertretung beschließt im Ergebnis der durchgeführten „Öffentlichen Ausschreibung“ und nach Prüfung und Wertung der Angebote durch das Planungsbüro und die Bauverwaltung, den Zuschlag für die folgende Straßenausbau- und Regenentwässerungsmaßnahme „Siedlung“ Reichenhain, Los 1: Ausbau der Straße „Siedlung“ – Innenbereich,Los2 : Bau der Straße „Siedlung“ – Außenbereich,an die Firma EUROVIA Verkehrsbau Union GmbH, Niederlassung Cottbus, Gewerbeparkstraße 17,03099 Kolkwitz, den Zuschlag zu erteilen.

  • Beschluss 35/08/2010:
    Grundstücksverkauf (Teilfläche) mit aufstehenden Gebäude in der Gemarkung Prösen, Flur 5
    Die Gemeindevertretung beschließt, ein Teilstück des Flurstückes 200 (ca. 235 m²) mit aufstehender Kegelbahn, einschließlich Funktionsräume, in der Flur 5, Gemarkung Prösen, zu verkaufen. Das Flurstückwird zur Erfüllung kommunaler Aufgaben nicht mehr benötigt. Die Entbehrlichkeit wird festgestellt.

  • Beschluss 36/08/2010:
    Beschluss zur Freihändigen Vergabe von Leistungen – Einbau von Sektionaltoren im Bauhof
    Die Gemeindevertretung beschließt im Ergebnis der Prüfung der eingeholten Angebote durch die Bauverwaltung, den Zuschlag für den Einbau von 2 Sektionaltoren im Bauhof an die Firma Metallbau Dirk Freudemann, Wainsdorfer Hauptstr. 39, 04932 Röderland, zu erteilen.


Sitzungstag: 07.10.

  • Beschluss 31/10/2010:
    Satzung der Gemeinde Röderland über die Erhebung von Vergnügungssteuer (Vergnügungssteuersatzung)
    Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung der Gemeinde Röderland über die Erhebung von Vergnügungssteuer (Vergnügungssteuersatzung)

  • Beschluss 32/10/2010:
    Ausbau der Haltestellenanlagen Dorfstraße (L 59) Reichenhain – Beantragung einer Zuwendung nach der RL ÖPNV – Invest des Landkreises Elbe-Elster
    1.1 Die Gemeindevertretung beschließt die, für das Haushaltsjahr 2011 angemeldete Landkreiszuwendung nach der RL ÖPNV – Invest für den Ausbau der Haltestellenanlagen Dorfstraße (L 59) Reichenhain, trotz Rückstellung der Sanierungsmaßnahme OD L 59 durch den Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, NL Süd, Cottbus, zu beantragen.
    1.2 Die Verwaltung wird beauftragt, den entsprechenden Antrag termingerecht für das Haushaltsjahr 2011 zu stellen.

  • Beschluss 33/10/2010:
    Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Durchführung des Winterdienstes
    Die Gemeindevertretung stimmt dem Abschluss eines neuen öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Durchführung des Winterdienstes zwischen der Gemeinde Röderland und der Packroff GmbH, An den Kanitzen 14-18, 04910 Elsterwerda, zu.

  • Beschluss 34/10/2010:
    Überleitung des Mietvertrages zur Kaufhalle Reichenhain an einen neuen Betreiber/Nutzer
    1.1 Die Gemeindevertretung stimmt der Überleitung des Mietvertrages zur Kaufhalle Reichenhain mit der JBB Einzelhandels-GmbH, Justus von Liebig-Str. 21, 01987 Schwarzheide, vom 01.05.1993, an die neue Betreiberin / Nutzerin der Kaufhalle, Frau Marion Casper, Reißstraße 7 b, 04924 Bad Liebenwerda, zum 02.11.2010 zu.
    1.2 Der neuen Mieterin wird die Möglichkeit eingeräumt, den Mietvertrag zum 01.05.2011 mit folgenden Optionen neu zu verhandeln: Mietzeit - Mietzins - Vorkaufsrecht.

  • Beschluss 35/10/2010:
    Vereinbarung zur Wiederherstellung des Gehweges Reichenhainer Straße nach Verlegung von Niederspannungs-und Straßenbeleuchtungskabel im Auftrag der envia Netzservice GmbH
    Die Gemeindevertretung stimmt einer Wiederherstellung des Gehweges Reichenhainer Straße nach Verlegung von Niederspannungs-und Straßenbeleuchtungserdkabel mit Verbundsteinpflaster (max. 1,20 m Breite) an Stelle der jetzt vorhandenen Gehwegplatten unter folgenden Voraussetzungen zu:
    1.1 Die envia Netzservice GmbH, als Auftraggeber der Maßnahme, übernimmt den zur Wiederherstellung der Oberfläche ohnehin notwendigen Kostenanteil.
    1.2 Die Mehrkosten in Höhe werden der Gemeinde auf der Grundlage einer schriftlichen Vereinbarung erst im Haushaltsjahr 2011 direkt durch den bauausführenden Betrieb, Hoch-und Tiefbau GmbH, V. Grünberg, in Rechnung gestellt. 50 % dieser Kosten werden gemäß Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde Röderland vom 22.02.2006 als Anliegeranteil umgelegt.
    1.3 Die Kosten für die Grundstückszufahrten sind auf der Grundlage der Satzung der Gemeinde Röderland über die Erhebung von Kostenersatz für Grundstückszufahrten und Gehwegüberfahrten vom 22.02.2006 durch die Grundstückseigentümer zu tragen.


Sitzungstag: 28.10.

  • Beschluss 37/10/2010:
    Weisung zum Abstimmverhalten in der Verbandsversammlung des Wasser-und Abwasserverbandes Elsterwerda - Gebührenerhöhung Trinkwasser 2011/12
    Die Gemeindevertretung weist ihren Vertreter in der Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserverbandes Elsterwerda gemäß § 97 Abs. 1 Satz 5 der BbgKVerf i. V. m. § 15 Abs. 4 Satz 6 GKG an:
    … für die Erhöhung der Grundgebühr des Trinkwassers für den Zeitraum 2011/12 auf  12,55 EUR / Monat bei Wasserzählergröße Qn 2,5 einschließlich nachfolgender Staffelung und
    … gleichzeitiger Senkung der Mengengebühr des Trinkwassers für den Zeitraum 2011/12 auf 1,63 EUR / m³ für alle Abnehmer zu stimmen.

  • Beschluss 38/10/2010:
    Weisung zum Abstimmverhalten in der Verbandsversammlung des Wasser-und Abwasserverbandes Elsterwerda - Gebührenerhöhung Schmutzwasser 2011/12
    Die Gemeindevertretung weist ihren Vertreter in der Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserverbandes Elsterwerda gemäß § 97 Abs. 1 Satz 5 der BbgKVerf i. V. m. § 15 Abs. 4 Satz 6 GKG an:
    … für die Erhöhung der Grundgebühr des Schmutzwassers für den Zeitraum 2011/12 auf  17,45 EUR / Monat bei Wasserzählergröße Qn 2,5 einschließlich nachfolgender Staffelung und
    … gleichzeitiger Senkung der Mengengebühr des Schmutzwassers für den Zeitraum 2011/12 auf  2,87 EUR / m³ für alle Einleiter zu stimmen

  • Beschluss 39/10/2010:
    Weisung zum Abstimmverhalten in der Verbandsversammlung des Wasser-und Abwasserverbandes Elsterwerda - Abschluss einer Vereinbarung mit der ODW Frischprodukte GmbH als Nachfolger der FrieslandCampina Germany GmbH am Standort Elsterwerda
    Die Gemeindevertretung weist ihren Vertreter in der Verbandsversammlung des Wasser-und Abwasserverbandes Elsterwerda gemäß § 97 Abs. 1 Satz 5 der BbgKVerf i. V. m. § 15 Abs. 4 Satz 6 GKG an:
    … für den Abschluss der Vereinbarung zwischen WAV Elsterwerda und ODW Frischprodukte GmbH zu stimmen.


Sitzungstag: 24.11.

  • Beschluss 40/11/2010:
    Satzung der Gemeinde Röderland über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung)
    Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung der Gemeinde Röderland über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung).

  • Beschluss 41/11/2010:
    Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Abs. 1 BauGB - Neubau eines Einfamilienhauses mit Solardach im B-Plangebiet „Wohngebiet Am Fuchsberg“ Prösen
    1.1 Der Befreiung von der Festsetzung „Satteldach (SD)“ im Bebauungsplan „Wohngebiet Am Fuchsberg“ Prösen für die allgemeinen Wohngebiete (WA) wird zugestimmt.
    1.2 Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt, da dem Vorhaben weitere bauplanungsrechtliche Gründe nicht entgegenstehen.

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