Beschlüsse der Gemeindevertretung 2011
Sitzungstag: 09.02.
- Beschluss 01/02/2011:
Einbau eines Hybridfiltermoduls in das Abwasserhauptpumpwerk am Bürgerhaus Haida
Der Beschluss wurde nicht zur Abstimmung gestellt. - Beschluss 02/02/2011:
Kündigung der Nutzungsverträge für den Gittermast auf dem Flurstück 425, Flur 1, Gemarkung Prösen
Die Gemeindevertretung stimmt einer fristgemäßen Kündigung der Nutzungsverträge für den Gittermast auf dem Flurstück 425, Flur 1, Gemarkung Prösen, mit verschiedenen Mobilfunkanbietern zu.
Sitzungstag: 16.03.
- Beschluss 03/03/2011:
Haushaltssatzung für das Jahr 2011
Die Gemeindevertretung beschließt die Haushaltssatzung der Gemeinde Röderland für das Haushaltsjahr 2011 entsprechend § 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf).
Sitzungstag: 27.04.
- Beschluss 04/04/2011:
Benennung von Mitgliedern des Haupt-und Finanzausschusses
Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die Benennung von Herrn Raimund Just zum Mitglied des Haupt- und Finanzausschusses und von Herrn Sandro Atlas zu seinem Stellvertreter. Im Übrigen bleibt die Besetzung des Ausschusses unverändert. - Beschluss 05/04/2011:
Bestellung eines Trägervertreters in den Kindertagesstätten-Ausschuss der Kita "Spatzennest"
Die Gemeindevertretung bestellt die Leiterin der Kita "Spatzennest", Frau Annemarie Hopstock, als Vertreterin des Trägers in den Kindertagesstätten-Ausschuss der Kita Spatzennest. - Beschluss 06/04/2011:
Jahresrechnung 2007 / Entlastung Bürgermeisterin
Die Gemeindevertretung beschließt über die geprüfte Jahresrechnung 2007 der Gemeinde Röderland und erteilt der Bürgermeisterin die Entlastung nach § 93 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GO) des Landes Brandenburg. - Beschluss 07/04/2011:
Jahresrechnung 2008 / Entlastung Bürgermeisterin
Die Gemeindevertretung beschließt über die geprüfte Jahresrechnung 2008 der Gemeinde Röderland und erteilt der Bürgermeisterin die Entlastung nach § 93 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GO) des Landes Brandenburg. - Beschluss 08/04/2011:
Jahresrechnung 2009 / Entlastung Bürgermeisterin
Die Gemeindevertretung beschließt über die geprüfte Jahresrechnung 2009 der Gemeinde Röderland und erteilt der Bürgermeisterin die Entlastung nach § 93 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GO) des Landes Brandenburg. - Beschluss 09/04/2011:
Abschluss eines Wegenutzungsvertrages entsprechend § 46 Energiewirtschaftsgesetz mit einem qualifizierten Gasversorgungsunternehmen für 20 Jahre
Die Gemeindevertretung beauftragt die Verwaltung, nach Auswertung der festgelegten Zuschlagskriterien einen Wegenutzungsvertrag gemäß § 46 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) - in der modifizierten Fassung vom 12.04.2011 des Musterwegenutzungsvertrags des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg - mit der SpreeGas Gesellschaft für Gasversorgung und Energiedienstleistung mbH, Nordparkstraße 30, 03044 Cottbus, für 20 Jahre abzuschließen. - Beschluss 10/04/2011:
Ersatzstandort für Mobilfunkstation der Telekom Deutschland in Prösen 99, BY0439
Als Ersatzstandort für die Mobilfunkstation Prösen 99, BY0439, wird der Telekom Deutschland GmbH ein Teilstück (ca. 50 m²) des Flurstücks 154, Flur 5, Gemarkung Prösen, zur Pacht oder zum Kauf angeboten. - Beschluss 11/04/2011:
Renaturierung des Pfeifgrabens von der Landesgrenze bis zur Pulsnitz, einschließlich Verlegung aus der Ortslage Wainsdorf
1.1. Die Gemeindevertretung erteilt das grundsätzliche Einvernehmen zum Bauvorhaben „Renaturierung und Verbesserung des Landschaftswasserhaushaltes im Einzugsgebiet des Pfeifgrabens“.
1.2. Dieses Einvernehmen beinhaltet ausdrücklich auch den 3. Bauabschnitt „Verlegung des Pfeifgrabens aus der Ortslage Wainsdorf".
1.3. Das Bauvorhaben ist mit allen drei Bauabschnitten in den Wege- und Gewässerplan
nach § 41 FlrbG des Bodenordnungsverfahren (BOV) Schraden I aufzunehmen. - Beschluss 12/04/2011:
Einsatz eines Hybridfilter-Moduls für die Belüftung des Abwasserhauptpumpwerkes am Bürgerhaus in Haida
1.1 Die Gemeinde erteilt das grundsätzliche Einvernehmen zum Lösungsvorschlag des Einbaus eines Hybridfilter-Moduls als oberirdische Variante mit einem Standort östlich des Feuerwehrgerätehauses für das Abwasserhauptpumpwerk am Bürgerhaus in Haida.
1.2 Beim Fortbestehen von Geruchs- und Lärmbelästigungen werden unverzüglich Nachbesserungen gefordert.
1.3 Die Heckenpflanzungen gemäß Nr. 1 und 2 des Lageplans von 03/2011 sind spätestens im Herbst 2011 abzuschließen. Es ist eine entsprechende Pflege zu sichern.
Sitzungstag: 15.06.2011
- Beschluss 13/06/2011:
Berufung des Wahlleiters und seines Stellvertreters
Die Gemeindevertretung beruft Herrn Volkmar Lehmann zum Wahlleiter für kommunale Wahlen und Abstimmungen und Frau Susann Hönicke zu seiner Stellvertreterin. - Beschluss 14/06/2011:
Stellungnahme zur eventuellen Änderungen des Flächennutzungsplanes (FNP) der Stadt Elsterwerda zwecks Errichtung einer Windenergieanlage (WEA) im Bereich W 46 (nähe Grenzgraben)
Die Gemeindevertretung befürwortet eine Ausnahmeregelung bzw. die Änderung des FNP der Stadt Elsterwerda, um die Errichtung einer WEA mit 2 MW und einer Gesamthöhe von 150 m zu ermöglichen.
(Die Beschlussvorlage wurde von der Gemeindevertretung einstimmig abgelehnt)
Sitzungstag: 03.08.2011
- Beschluss 15/08/2011:
Verbandsumlage 2011 für den Betriebskostenfehlbedarf nach § 10 Verbandssatzung des WAV Elsterwerda - Trinkwasser
1.1. Die Gemeindevertretung nimmt die Notwendigkeit einer Verbandsumlage 2011 für den Betriebskostenfehlbedarf nach Verbandssatzung des WAV Elsterwerda im Geschäftsbereich Trinkwasser, zwecks Teilablösung von SWAP-Geschäften 2011, zur Kenntnis.
1.2. Die Gemeindevertretung stimmt der Leistung der Verbandsumlage Trinkwasser für das Jahr 2011 in Höhe von 17.636,70 EUR beim Produktkonto 53800.531300 „Zuweisung an Zweckverbände gemäß § 70 Absatz 1 BbgKVerf“ zu.
Die Deckung der überplanmäßigen Aufwendung erfolgt über verschiedene Produktkonten innerhalb des Haushaltsplanes 2011. - Beschluss 16/08/2011:
Verbandsumlage 2011 für den Betriebskostenfehlbedarf nach § 10 Verbandssatzung des WAV Elsterwerda - Abwasser
1.1. Die Gemeindevertretung nimmt die Notwendigkeit einer Verbandsumlage 2011 für den Betriebskostenfehlbedarf nach Verbandssatzung des WAV Elsterwerda im Geschäftsbereich Abwasser, zwecks Teilablösung von SWAP-Geschäften 2011, zur Kenntnis.
1.2. Die Gemeindevertretung stimmt der Leistung der Verbandsumlage Abwasser für das Jahr 2011 in Höhe von 62.348,71 EUR beim Produktkonto 53800.531300 „Zuweisung an Zweckverbände gemäß § 70 Abs. 1 BbgKVerf“ zu.
Die Deckung der überplanmäßigen Aufwendung erfolgt über das Produktkonto 61100.401301 „Gewerbesteuer“ und 61100.413110 „Schullastenausgleich“. - Beschluss 17/08/2011:
Vergabe von Bauleistungen nach Beschränkter Ausschreibung - Umbau und Sanierung Kindergarten Stolzenhain a. d. Röder, Los 1: Gerüstbau
Die Gemeindevertretung beschließt im Ergebnis der durchgeführten "Beschränkten Ausschreibung" und nach Prüfung und Wertung der Angebote durch das Bauplanungsbüro und die Bauverwaltung, den Zuschlag für Um- und Ausbau sowie Sanierung und Modernisierung der Kita Stolzenhain a. d. Röder, Los 1: Gerüstbauarbeiten,
an Gerüstbau Wundersee, Otto Wundersee, Dresdner Straße 18, 04910 Elsterwerda, zu erteilen. - Beschluss 18/08/2011:
Vergabe von Bauleistungen nach Beschränkter Ausschreibung - Umbau und Sanierung Kindergarten Stolzenhain a. d. Röder, Los 2: Rohbauarbeiten
Die Gemeindevertretung beschließt im Ergebnis der durchgeführten "Beschränkten Ausschreibung" und nach Prüfung und Wertung der Angebote durch das Bauplanungsbüro und die Bauverwaltung, den Zuschlag für Um- und Ausbau sowie Sanierung und Modernisierung der Kita Stolzenhain a. d. Röder, Los 2: Rohbauarbeiten, an das Bauunternehmen Manfred Grafe GmbH, Uebigauer Straße 2A, 01561 Stroga, zu erteilen. - Beschluss 19/08/2011:
Vergabe von Bauleistungen nach Beschränkter Ausschreibung - Umbau und Sanierung Kindergarten Stolzenhain a. d. Röder, Los 3: Zimmererarbeiten
Die Gemeindevertretung beschließt im Ergebnis der durchgeführten "Beschränkten Ausschreibung" und nach Prüfung und Wertung der Angebote durch das Bauplanungsbüro und die Bauverwaltung, den Zuschlag für Um- und Ausbau sowie Sanierung und Modernisierung der Kita Stolzenhain a. d. Röder, Los 3: Zimmererarbeiten, an DDK Holzbau GmbH,
OT Haida, Heideweg 5, 04932 Röderland, zu erteilen. - Beschluss 20/08/2011:
Vergabe von Bauleistungen nach Beschränkter Ausschreibung - Umbau und Sanierung Kindergarten Stolzenhain a. d. Röder, Los 4: Dachdecker- und Dachklempnerarbeiten
Die Gemeindevertretung beschließt im Ergebnis der durchgeführten „Beschränkten Ausschreibung“ und nach Prüfung und Wertung der Angebote durch das Bauplanungsbüro und die Bauverwaltung, den Zuschlag für Um- und Ausbau sowie Sanierung und Modernisierung der Kita Stolzenhain a. d. Röder, Los 4: Dachdecker- und Dachklempnerarbeiten, an Bedachung Schröter & Co.GmbH, Torgauer Straße, 04938 Uebigau, zu erteilen. - Beschluss 21/08/2011:
Vergabe von Bauleistungen nach Beschränkter Ausschreibung - Umbau und Sanierung Kindergarten Stolzenhain a. d. Röder, Los 5: Tischlerarbeiten
Die Gemeindevertretung beschließt im Ergebnis der durchgeführten „Beschränkten Ausschreibung“ und nach Prüfung und Wertung der Angebote durch das Bauplanungsbüro und die Bauverwaltung, den Zuschlag für Um- und Ausbau sowie Sanierung und Modernisierung der Kita Stolzenhain a. d. Röder, Los 5: Tischlerarbeiten, an die Tischlerei Jost GmbH & Co.KG, Poststraße 12-13, 04931 Möglenz, zu erteilen.
Sondersitzung am 10.10.2011
- Beschluss 22/10/2011:
Weisung zum Abstimmungsverhalten in der Verbandsversammlung des WAV Elsterwerda - Einheitliche Beitragserhebung für Alt- und Neuanschließer im Trinkwasserbereich (Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung)
Die Gemeindevertretung weist ihren Vertreter in der Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserverbandes Elsterwerda gemäß § 97 Abs. 1 Satz 5 der BbgKVerf. i. V. m. § 15 Abs. 4 Satz 6 GKG an:
…. für einen einheitlichen Beitragssatz für Alt- und Neuanschließer, von 0,50 EUR (brutto) pro Quadratmeter ermittelter Veranlagungsfläche, zu stimmen (Änderung § 7 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabensatzung des WAV Elsterwerda).
Es wird gefordert, die Beitragspflichtigen auf die gesetzlich vorgesehenen Billigkeitsmaßnahmen (Stundung und Erlass von Abgabeforderungen) im Beitragsbescheid hinzuweisen.
Die Fälligkeitsfrist ist im Interesse betroffener Zahlungspflichtiger großzügiger (mind. sechs Monate) in der Satzung zu bemessen.
(Die Beschlussvorlage wurde von der Gemeindevertretung einstimmig abgelehnt.) - Beschluss 23/10/2011:
Weisung zum Abstimmungsverhalten in der Verbandsversammlung des WAV Elsterwerda - Einheitliche Beitragserhebung für Alt- und Neuanschließer im Trinkwasserbereich (Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung)
Die Gemeindevertretung weist ihren Vertreter in der Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserverbandes Elsterwerda gemäß § 97 Abs. 1 Satz 5 der BbgKVerf. i. V. m. § 15 Abs. 4 Satz 6 GKG an:
…. für einen einheitlichen Beitragssatz für Alt- und Neuanschließer, von 0,25 EUR (brutto) pro Quadratmeter ermittelter Veranlagungsfläche, zu stimmen (Änderung § 7 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabensatzung des WAV Elsterwerda).
Es wird gefordert, die Beitragspflichtigen auf die gesetzlich vorgesehenen Billigkeitsmaßnahmen (Stundung und Erlass von Abgabeforderungen) im Beitragsbescheid hinzuweisen.
Die Fälligkeitsfrist ist im Interesse betroffener Zahlungspflichtiger großzügiger (mind. sechs Monate) in der Satzung zu bemessen.
(Die Beschlussvorlage wurde von der Gemeindevertretung mehrheitlich abgelehnt.) - Beschluss 24/10/2011:
Weisung zum Abstimmungsverhalten in der Verbandsversammlung des WAV Elsterwerda - Abschmelzen von Beitragszahlungen der Neuanschließer durch differenzierte Gebührenerhebung im Trinkwasserbereich
Die Gemeindevertretung weist ihren Vertreter in der Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserverbandes Elsterwerda gemäß § 97 Abs. 1 Satz 5 der Brandenburger Kommunalverfassung i. V. m. § 15 Abs. 4 Satz 6 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg an:
…. für die Umstellung auf reine Gebührenfinanzierung mit unterschiedlichen Gebührensätzen zwischen Alt – und Neuanschließern und laufender Verrechnung der geleisteten Beiträge mit Gebühren über max. 20 Jahre (Abschmelzungsmodell), zu stimmen.
Sitzungstag: 19.10.2011
- Beschluss-Nr. 25/10/2011:
Aufhebung eines Beschlusses zur Bestellung eines ständigen Vertreters der Gemeinde Röderland in den Wasser- und Abwasserverband Elsterwerda
Die Gemeindevertretung hebt ihren Beschluss 55/10/2006 vom 18.10.2006 zur Delegierung von Herrn Günter Heller als ständigen Vertreter der Gemeinde Röderland in den Wasser- und Abwasserverband Elsterwerda mit Wirkung zum 04.12.2011 auf. - Beschluss-Nr. 26/10/2011:
Stellungnahme zur Entwicklung eines Biosphärenreservates Niederlausitz aus den Naturparks Niederlausitzer Landrücken und Niederlausitzer Heidelandschaft
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Röderland unterstützt den Vorschlag zur Entwicklung eines Biosphärenreservates Niederlausitz aus den Naturparks Niederlausitzer Landrücken und Niederlausitzer Heidelandschaft in Kenntnis der strukturellen und funktionellen Kriterien für die Anerkennung eines Gebietes als Biosphärenreservat - Beschluss 27/10/2011:
Vergabe von Bauleistungen nach Beschränkter Ausschreibung - Umbau und Sanierung Kindergarten Stolzenhain a. d. Röder, Los 6: Heizungs- und Sanitärinstallation
Die Gemeindevertretung beschließt im Ergebnis der durchgeführten „Beschränkten Ausschreibung“ und nach Prüfung und Wertung der Angebote durch die Bauverwaltung in Verbindung mit dem Planungsbüro, den Zuschlag für Um- und Ausbau sowie Sanierung und Modernisierung der Kita Stolzenhain a. d. Röder, Los 6: Heizungs- und Sanitärinstallation, an die Langhammer GmbH Heizung, Sanitär, Lüftung, Gartenstraße 10, 04910 Elsterwerda, zu erteilen. - Beschluss 28/10/2011:
Vergabe von Bauleistungen nach Beschränkter Ausschreibung - Umbau und Sanierung Kindergarten Stolzenhain a. d. Röder, Los 7: Elektroinstallation
Die Gemeindevertretung beschließt im Ergebnis der durchgeführten „Beschränkten Ausschreibung“ und nach Prüfung und Wertung der Angebote durch die Bauverwaltung in Verbindung mit dem Planungsbüro, den Zuschlag für Um- und Ausbau sowie Sanierung und Modernisierung der Kita Stolzenhain a. d. Röder, Los 7: Elektroinstallation/Blitzschutz an ETN Elektrotechnik, Jörg Nicklisch, OT Prösen, Schmiedeweg 5, 04932 Röderland, zu erteilen. - Beschluss 29/10/2011:
Vergabe von Bauleistungen nach Beschränkter Ausschreibung - Umbau und Sanierung Kindergarten Stolzenhain a. d. Röder, Los 8: Putzarbeiten
Die Gemeindevertretung beschließt im Ergebnis der durchgeführten „Beschränkten Ausschreibung“ und nach Prüfung und Wertung der Angebote durch die Bauverwaltung in Verbindung mit dem Planungsbüro, den Zuschlag für Um- und Ausbau sowie Sanierung und Modernisierung der Kita Stolzenhain a. d. Röder, Los 8:Putzarbeiten
an die Firma:DDK Fassadenbau GmbH, OT Haida, Gewerbegebiet Heideweg 5, 04932 Röderland, zu erteilen. - Beschluss 30/10/2011
Vergabe von Bauleistungen nach Beschränkter Ausschreibung - Umbau und Sanierung Kindergarten Stolzenhain a. d. Röder, Los 9: Trockenbau
Die Gemeindevertretung beschließt im Ergebnis der durchgeführten „Beschränkten Ausschreibung“ und nach Prüfung und Wertung der Angebote durch die Bauverwaltung in Verbindung mit dem Planungsbüro, den Zuschlag für Um- und Ausbau sowie Sanierung und Modernisierung der Kita Stolzenhain a. d. Röder, Los 9: Trockenbau
an Trockenbau Mirko Schemmel, OT Prösen, Baumgartenweg 8, 04932 Röderland, zu erteilen. - Beschluss 31/10/2011:
Vergabe von Bauleistungen nach Beschränkter Ausschreibung - Umbau und Sanierung Kindergarten Stolzenhain a. d. Röder, Los 10: Estricharbeiten
Die Gemeindevertretung beschließt im Ergebnis der durchgeführten „Beschränkten Ausschreibung“ und nach Prüfung und Wertung der Angebote durch die Bauverwaltung in Verbindung mit dem Planungsbüro, den Zuschlag für Um- und Ausbau sowie Sanierung und Modernisierung der Kita Stolzenhain a. d. Röder, Los 10: Estricharbeiten an F+S Mieting Bau GmbH, Am Dorfanger 4, 01558 Großenhain, zu erteilen. - Beschluss 32/10/2011:
Vergabe von Bauleistungen nach Beschränkter Ausschreibung - Umbau und Sanierung Kindergarten Stolzenhain a. d. Röder, Los 11: Fliesen- und Plattenlegerarbeiten
Die Gemeindevertretung beschließt im Ergebnis der durchgeführten „Beschränkten Ausschreibung“ und nach Prüfung und Wertung der Angebote durch die Bauverwaltung in Verbindung mit dem Planungsbüro, den Zuschlag für Um- und Ausbau sowie Sanierung und Modernisierung der Kita Stolzenhain a. d. Röder, Los 11:Fliesen- und Plattenlegerarbeiten an Matthias Hiemer, Dorfanger 5, 04860 Klitzschen, zu erteilen. - Beschluss 33/10/2011:
Vergabe von Bauleistungen nach Beschränkter Ausschreibung - Umbau und Sanierung Kindergarten Stolzenhain a. d. Röder, Los 12: Maler- und Fußbodenlegerarbeiten
Die Gemeindevertretung beschließt im Ergebnis der durchgeführten „Beschränkten Ausschreibung“ und nach Prüfung und Wertung der Angebote durch die Bauverwaltung in Verbindung mit dem Planungsbüro, den Zuschlag für Um- und Ausbau sowie Sanierung und Modernisierung der Kita Stolzenhain a. d. Röder, Los 12:Maler- und Fußbodenlegerarbeiten an malernoch, Inh.: Uwe Noch, OT Reichenhain, Zum Gehege 3, 04932 Röderland, zu erteilen.
Sitzungstag: 30.11.2011
- Beschluss 34/11/2011:
Gültigkeit der Bürgermeisterwahl 2011
Einwendungen gegen die Wahl liegen nicht vor. Die Wahl ist gültig.
Sitzungstag: 21.12.2011
- Beschluss 35/12/2011:
Bestellung eines Vertreters des Schulträgers in die Schulkonferenz
Die Gemeindevertretung bestellt Frau Marion Ereth als Vertreterin des Schulträgers in die Schulkonferenz der Verlässlichen Halbtagsgrundschule Prösen. - Beschluss 36/12/2011:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Neubau Einfamilienhaus" Flurstück 133, Flur 3, Gemarkung Stolzenhain a. d. Röder - Aufstellungsbeschluss und Beschluss über die Form der Öffentlichkeitsbeteiligung
1.1. Für den im Plankonzept in der Fassung vom 05.12.2011 dargestellten Bereich des Flurstücks 133, Flur 3, Gemarkung Stolzenhain a. d. Röder, wird nach § 12 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB ein vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan aufgestellt.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan wird auf der Grundlage eines Vorvertrages im Auftrag und auf Rechnung des Antragstellers / Vorhabenträgers in Abstimmung mit der Gemeinde ausgearbeitet.
1.2. Ein Umweltbericht ist im Rahmen der durchzuführenden Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB zu erstellen und mit dem Entwurf des Bauleitplans vorzulegen.
1.3. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer Planauflage des Plankonzeptes mit Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung durchgeführt. - Beschluss 37/12/2011:
Zustimmung zum 1. Nachtrag zur Kreuzungsvereinbarung über die Baumaßnahme am Bahnübergang km 16,59 "HP Prösen" der Strecke Zeithain - Elsterwerda mit Vorbehalt
Die Gemeindevertretung stimmt dem Abschluss des 1.Nachtrags zur Kreuzungsvereinbarung (KV) vom 13.03.2008 über die Baumaßnahme am Bahnübergang km 16,59 „HP Prösen" der Strecke Zeithain - Elsterwerda unter folgendem Vorbehalt zu:
- Für die zuwendungsfähigen Mehrausgaben werden der Gemeinde Röderland für 2012 zusätzliche Fördermittel nach der Richtlinie „Kommunaler Straßenbau" des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft gewährt.
- Es werden nur Mehrausgaben getragen, die im Rahmen der Genehmigung des 1. Nachtrages zur KV durch die Zentrale des Landesbetriebes Straßenwesen Brandenburg festgestellt und genehmigt wurden (§ 5 Abs. 1 EKrG). Die Genehmigung ist der Gemeinde vor Rechnungslegung vorzulegen.