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Beschlüsse des Haupt-und Finanzausschusses 2010

Sitzungstag: 10.02.

  • Beschluss 01/2010:
    Vergabe der Wartungs - und Instandhaltungsleistungen für Straßenbeleuchtung im OT Stolzenhain a. d. Röder auf der Grundlage eines längerfristigen Vertrages
    Der Haupt-und Finanzausschuss beschließt im Ergebnis der durchgeführten „Beschränkten Ausschreibung“ und nach Prüfung und Wertung der Angebote durch die Bauverwaltung, den Zuschlag für die Wartungs-und Instandhaltungsleistungen der Straßenbeleuchtung im OT Stolzenhain a. d. Röder auf der Grundlage eines längerfristigen Vertrages an :ETN Elektrotechnik Nicklisch - Jörg Nicklisch, Schmiedeweg 5, 04932 Röderland, zu erteilen.


Sitzungstag: 19.05.

  • Beschluss 02/2010:
    Bestätigung der Eilentscheidung entsprechend § 58 Brandenburger Kommunalverfassung – Vergabe von Leistungen der Energetischen Sanierung Bibliotheks-und Hortgebäude Prösen
    hier: Verstärkung Dachgeschosstragwerk und Dachausbau Hort, Gewerk: Fußbodenbelags-und Malerarbeiten
    Der Haupt-und Finanzausschuss bestätigt die Eilentscheidung der Bürgermeisterin im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung vom 20.04.2010, den Zuschlag für Fußbodenbelags-und Malerarbeiten an die Firma:
    DieBo GmbH & Co.KG, Am Bauhof 5, 01609 Gröditz, zu erteilen.

  • Beschluss 03/2010:
    Abschluss eines Nutzungsvertrages für das Flurstück 312 (Teilfläche), Flur 3, Gemarkung Stolzenhain an der Röder, für die Erstaufforstung in Folge Waldumwandlung
    Der Haupt-und Finanzausschuss stimmt dem Abschluss eines Nutzungsvertrages zur Nutzung des Flurstücks 312 (Teilfläche von 2000 m²), Flur 3, Gemarkung Stolzenhain an der Röder, für die Erstaufforstung in Folge von Waldumwandlung durch die Firma STABAU GmbH, OT Haida, Am Waldbad, 04932 Röderland, zu, wenn die Oberförsterei Elsterwerda diese Maßnahme als Erstaufforstung in Folge Waldumwandlung anerkennt.

  • Beschluss 04/2010:
    Grundstückstausch im Zusammenhang mit einer Grenzregulierung in der Gemarkung Stolzenhain an der Röder, Flur 3
    Der Haupt-und Finanzausschuss stimmt einer Grenzregulierung unter Einbeziehung der Flurstücke 2/4; 2/2, Flur 3, Gemarkung Stolzenhain an. der Röder, sowie der Flurstücke 1/1; 1/2,  Flur 3, Gemarkung Stolzenhain an der Röder, zu.
    Die Vermessungskosten trägt die Gemeinde Röderland. Sämtliche mit der Urkunde verbundenen Kosten tragen die Tauschpartner anteilig.

  • Beschluss 05/2010:
    Grundstücksverkauf (Teilfläche) in der Gemarkung Stolzenhain an der Röder, Flur 3
    Der Haupt-und Finanzausschuss beschließt, ein Teilstück von 465 m² des Flurstücks 1/1 in der Flur 3 der Gemarkung Stolzenhain an der Röder, einschließlich ehemalige Garage der Feuerwehr, zu verkaufen.
    Sämtliche mit der Urkunde verbundenen Kosten sowie die Vermessungskosten trägt der Käufer.
    Das Flurstück wird zur Erfüllung kommunaler Aufgaben nicht mehr benötigt, die Entbehrlichkeit wird festgestellt.

  • Beschluss 06/2010:
    Grundstücksverkauf (Teilfläche) in der Gemarkung Stolzenhain an der Röder, Flur 3
    Der Haupt-und Finanzausschuss beschließt, ein Teilstück von 575 m² des Flurstücks 1/1 in der Flur 3 der Gemarkung Stolzenhain an der Röder zu verkaufen.
    Sämtliche mit der Urkunde verbundenen Kosten sowie die Vermessungskosten trägt der Käufer.
    Das Flurstück wird zur Erfüllung kommunaler Aufgaben nicht mehr benötigt, die Entbehrlichkeit wird festgestellt.

  • Beschluss 07/2010:
    Ankauf des Flurstücks 710, Flur 3, Gemarkung Prösen, als Gemeinbedarfsfläche
    Der Haupt-und Finanzausschuss beschließt, das Flurstück 710 (5.452 m²), Flur 3, Gemarkung Prösen, als Gemeinbedarfsfläche (Erweiterung des Sportplatzes) zu erwerben. Vermessungskosten fallen nicht an; Lasten / Dienstbarkeiten werden grundsätzlich nicht übernommen.


Sitzungstag: 25.08

  • Beschluss 08/2010:
    Grundstücksverkauf auf der Grundlage des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes (SachRBerG) in der Gemarkung Prösen, Flur 1
    Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, den Grund und Boden des Flurstückes 152 in der Flur 1 der Gemarkung Prösen in einer Größe von 756 m² unter Anwendung des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes (SachenRBerG) zu verkaufen.
    Die Übertragung des Eigentums am Grund und Boden regelt das Sachenrechtsbereinigungsgesetz.


Sitzungstag: 23.09.

  • Beschluss 09/2010:
    Beschlusskonkretisierung - Grundstücksverkauf in der Gemarkung Prösen, Flur 1
    Der Haupt-und Finanzausschuss beschließt, die Vorlagen-Nr. 08/2010 vom 25.08.2010 bezüglich des Erwerbers zu konkretisieren und somit den Grund und Boden des Flurstückes 152 in der Flur 1 der Gemarkung Prösen in einer Größe von 756 m² zu verkaufen.


Sitzungstag: 10.11.

  • Beschluss10/2010:
    Annahme eines Flurstücks in der Flur 1 der Gemarkung Prösen als Schenkung
    Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Annahme des Flurstücks 76 (Ackerland), Flur 1, Gemarkung Prösen, in Größe von 4.270 m², als Schenkung zu. Die Verwaltung wird beauftragt, einen notariellen Übertragungsvertrag für den Grundbesitz mit Auflassung abzuschließen.

  • Beschluss 11/2010:
    Kauf von Grundstücksflächen nach dem Verkehrsflächenbereinigungsgesetz
    Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, das Flurstück 478 in der Flur 3 der Gemarkung Haida in einer Größe von 165 m²  und das Flurstück 499 in der Flur 3 der Gemarkung Haida in einer Größe von 197 m² zu erwerben.
    Sämtliche mit der Urkunde verbundenen Kosten trägt der Käufer.

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