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Beschlüsse des Haupt-und Finanzausschusses 2012

Sitzungstag: 23.05.

  • Beschluss 01/2012:
    Beschluss zum Abschluss eines Pachtvertrages mit den Nutzern eines gemeindlichen Gartengrundstückes in der Flur 2, Stolzenhain an der Röder
    Der Haupt- und Finanzausschuss billigt den Abschluss des Pachtvertrages mit den gegenwärtigen Nutzern des Gartengrundstückes (10.977 m²) in der Flur 2, Flurstück 30 in der Gemarkung Stolzenhain an der Röder

  • Beschluss 02/2012:
    Beschluss über einen Grundstückstauschvertrag in den Fluren 3 und 4 der Gemarkung Stolzenhain an der Röder.
    Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, eine noch zu vermessende Teilfläche von ca. 3.822 m² des Flurstückes 125 in der Flur 4 der Gemarkung Stolzenhain (Gesamtgröße 6.920 m²) und das Flurstück 247 in der Flur 3 der Gemarkung Stolzenhain a. d. Röder in einer Größe von 4.119 m² (Eigentümer Gemeinde Röderland) zu tauschen gegen eine noch zu vermessende Teilfläche von ca. 7.941 m² des Flurstückes 315 in der Flur 3 der Gemarkung Stolzenhain a. d. Röder (Gesamtgröße 49.333 m²) - Eigentümer: LAWI GmbH Stolzenhain.
    Ein Ausgleich der evt. Flächendifferenz erfolgt nicht.
    Sämtliche mit der Urkunde verbundenen Kosten sowie die Vermessungskosten tragen die Vertragsparteien anteilig.
    Die Flurstücke werden zur Erfüllung kommunaler Aufgaben nicht mehr benötigt.

  • Beschluss 03/2012:
    Beschluss über einen Grundstückstauschvertrag in der Flur 4 der Gemarkung Stolzenhain an der Röder.
    Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, eine noch zu vermessende Teilfläche von ca. 192 m² des Flurstückes 227 in der Flur 4 der Gemarkung Stolzenhain (Gesamtgröße: 1.921 m²) - Eigentümer: Gemeinde Röderland -
    gegen eine noch zu vermessende Teilfläche von ca. 28 m² des Flurstückes 1/7 in der Flur 4 der Gemarkung Stolzenhain a. d. Röder (Gesamtgröße 1.105 m²) - Eigentümer: Christian Teige, wohnhaft in Stolzenhain a. d. Röder, Gröditzer Str. 1a - zu tauschen.
    Sämtliche mit der Urkunde verbundenen Kosten sowie die Vermessungskosten tragen die Vertragsparteien anteilig.
    Die Teilfläche des o. g. Flurstückes wird zur Erfüllung kommunaler Aufgaben nicht mehr benötigt.
    Des weiteren ist die Eintragung eines Wegerechtes notwendig.

  • Beschluss 04/2012:
    Beschluss über einen Grundstückskaufvertrag in der Flur 2 der Gemarkung Stolzenhain an der Röder
    Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, das Flurstück 322 in der Flur 2 der Gemarkung Stolzenhain in einer Größe  von 117 m² an
    Ulrike Kleiner, wohnhaft in Röderland, OT Stolzenhain, Am Brückenkopf 23, zu verkaufen.
    Sämtliche mit der Urkunde verbundenen Kosten sowie die Vermessungskosten trägt die Käuferin.
    Die Teilfläche des o. g. Flurstückes wird zur Erfüllung kommunaler Aufgaben nicht mehr benötigt.


Sitzungstag: 04.07.2012

  • Beschluss 05/2012:
    Beschluss über Grundstückskaufvertrag in der Flur 3 der Gemarkung Haida
    Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, das Flurstück 304 in der Flur 3 der Gemarkung Haida in einer Größe  von 563 m² an Jörg Dietrich, wohnhaft in Röderland, OT Haida, Lindenweg 3, zu verkaufen.
    Sämtliche mit der Urkunde verbundenen Kosten sowie bereits verauslagte Beiträge für den Anschluss an die zentrale öffentliche Schmutzwasserbeseitigungsanlage und Altanschließer trägt der Käufer.
    Das Flurstück wird zur Erfüllung kommunaler Aufgaben nicht mehr benötigt.

  • Beschluss 06/2012:
    Beschluss über Grundstückstauschvertrag in der Flur 3 der Gemarkung Haida und Flur 5 der Gemarkung Prösen
    Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, das Flurstück 362 in der Flur 3 der Gemarkung Haida in einer Größe von 1.523 m² und eine noch zu vermessende Teilfläche von ca. 827 m² des Flurstückes 505 (Gesamtgröße 3.963 m²)
    (Eigentümer: Gunter Pötzsch, wohnhaft in Haida, Dorfplatz 11) zu tauschen gegen das Flurstück 106/3 in der Flur 5 der Gemarkung Prösen in einer Größe von 2.935 m² (Eigentümer: Gemeinde Röderland).
    Ein Ausgleich der evt. Flächendifferenz erfolgt auf der Grundlage von 0,33 €/m².
    Sämtliche mit der Urkunde verbundenen Kosten tragen die Vertragsparteien anteilig.  Die Vermessungskosten werden von den Vertragsparteien je zur Hälfte getragen.
    Das Flurstück 106/3 in der Flur 5 der Gemarkung Prösen  wird zur Erfüllung kommunaler Aufgaben nicht mehr benötigt.

  • Beschluss 07/2012:
    Abschluss eines Mietvertrages zwecks Errichtung einer Mobilfunkstation der Telekom Deutschland in der Gemarkung Prösen, Flurstück 135, Flur 5 (Ersatzstandort)
    Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt dem Abschluss eines Mietvertrages mit der DFMG Deutsche Funkturm GmbH, Gartenstraße 217, 48147 Münster, für eine Teilfläche (144 m²) des Flurstücks 153, Flur 5, Gemarkung Prösen, mit einer Vertragsdauer von 15 Jahren und einer Option zur Verlängerung der Festlaufzeit von 2 mal 5 Jahren, zu.

  • Beschluss 08/2012:
    Nachtrag zum Nutzungsvertrag vom 05.11.1996/12.11.1996 über E-Plus Mobilfunkstandort Gemarkung Haida, Flurstück 306, Flur 2; Standortnummer: 13992484/13700478 - Zustimmung zur Verlängerung des Mietverhältnisses
    Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt einer Vertragsverlängerung des Nutzungsvertrages vom 05.11.1996/12.11.1996 über den E-Plus Mobilfunkstandort Haida, Flurstück 306, Flur 2 bis zum 30.06.2027 zu.
    Dem Nutzer wird eine Option zur Verlängerung der Festlaufzeit von 2 mal 5 Jahre eingeräumt.
    Alle anderen Vereinbarungen des o. g. Nutzungsvertrages behalten weiterhin Gültigkeit.

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