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Auslegung - "Bekanntmachung über die Aufstellung des Bebauungsplans „Erweiterung Photovoltaik-Freiflächenanlage – OT Wainsdorf “ und über die 3. Ände-rung des Flächennutzungsplans sowie über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)"

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Röderland hat in ihrer Sitzung am 18. September 2024 beschlossen, ein Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans mit dem Titel „Erweiterung Photovoltaik-Freiflächenanlage – OT Wainsdorf “ aufzustellen. Durch weiteren Beschluss der Gemeindevertretung wurde entschieden, dass das Verfahren zur 3. Änderung des Flächennut-zungsplans der Gemeinde Röderland im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB eingeleitet werden soll.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes bzw. der Änderungsbereich des Flächennutzungsplans befindet sich westlich des Ortsteils Wainsdorf und südlich des Ortsteils Prösen. Er wird im Süden und Westen durch die Landstraße L59, im Osten durch einen Wald und im Norden durch eine landwirtschaftliche Nutzfläche begrenzt. Er umfasst die Flurstücke 38, 39/1, 39/2, 40, 41, 42, 43, 44, 45, 46, 47, 48, 49, 50, 51, 52, 53, 55, 56, 57 und 206 (tlws.) der Flur 1 in der Gemarkung Wainsdorf. Er kann auch dem beigefügten Kartenausschnitt entnommen werden. Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 30 ha.


Wesentliches Planungsziel ist die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage einschließlich der dafür notwendigen Infrastruktur. Die Aufstellung des Bebauungsplans sowie die Änderung des Flächennutzungsplans sollen im Regelverfahren nach den §§ 2 bis 4c und 8 bis 10a BauGB mit Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB erfolgen. Die Planung beabsichtigt die Darstellung einer Sonderbaufläche für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage im geänderten Flächennutzungsplan sowie die Festsetzung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung Photovoltaik-Freiflächenanlage einschließlich Festsetzungen zum Maß der Nutzung, zu überbaubaren Grundstücksflächen sowie zu Ausgleichsmaßnahmen.

 

Durch die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planungen informiert. Dabei ist der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Planunterlagen zum Vorentwurf des Bebauungsplans und der 3. Änderung des Flächennutzungsplans werden zu diesem Zweck in der Zeit von

 

Donnerstag, 12. Dezember 2024 bis einschließlich Montag, 13. Januar 2025

 

(sog. Veröffentlichungsfrist) über den Internetauftritt der Gemeinde Röderland veröffentlicht: https://www.gemeinde-roederland.de/bauleitplanung/liste
Die Unterlagen stehen auch über das zentrale Landesportal des Landes Brandenburg zur Verfü-gung: https://bb.beteiligung.diplanung.de/plan/e1acd6bf-d017-4fbe-8a4e-952d35f00ffc

 

Weiterhin sind die Vorentwurfsunterlagen als leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zu jedermanns Einsicht bei der Gemeinde Röderland, Am Markt 1, 04932 Röderland/OT Prösen während der nachfolgend genannten Dienststunden ausgelegt:

 

Montag:            09.00 – 11.00 Uhr
Dienstag:          09.00 – 11.00 Uhr
                       13.00 – 17.00 Uhr
Donnerstag:      13.00 – 15.00 Uhr
Freitag:            09.00 – 11.00 Uhr

 

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege (z.B. schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift bei der Gemeinde Röderland (Am Markt 1, 04932 Röderland) abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB i. V. m. Art 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern eine Stellungnahme ohne Absenderangaben abgegeben wird, erfolgt keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen können dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt, entnommen werden.

 

Röderland, den 27.11.2024


Terne
Bürgermeister


Auslegungstyp:
"Laufende Planungsverfahren"

Dateien

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Ansprechpartner

Herr Candy Ach
Am Markt 1
Röderland
Telefon (03533) 4838-13
Telefax (03533) 4838-34
E-Mail:

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