Geißlitz bei Saathain | zur StartseiteBannerbildBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Teilen auf Facebook   Teilen auf X   Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Auslegung - "Bekanntmachung der Gemeinde Röderland über die Genehmigung der 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Röderland"

Bekanntmachung der Gemeinde Röderland
über die Genehmigung der
2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Röderland

 

Gemäß § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist, in Verbindung mit der Brandenburgischen Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Vorschriften in den Gemeinden, Ämtern und Landkreisen (Bekanntmachungsverordnung – BekanntmV) vom 01. Dezember 2000 (GVBl. II/00, Nr. 24, S. 435), zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. Juni 2024 (GVBl.II/24, [Nr. 43]), sowie § 10 Abs. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Röderland vom 27.11.2008 (amtsfreie Gemeinde Röderland), zuletzt geändert durch die am 25.09.2019 beschlossene 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Röderland (amtsfreie Gemeinde Röderland) wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht:

 

Die 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Röderland in der von der Gemeindevertretung am 18.09.2024 festgestellten Fassung wurde gemäß § 6 Abs. 1 BauGB mit Schreiben des Landkreises Elbe-Elster als höherer Verwaltungsbehörde vom 29. Oktober 2024 unter dem Aktenzeichen 63-01682-24-53 genehmigt.

 

Änderungsbereich
Der Änderungsbereich der 2. Änderung des Flächennutzungsplans umfasst eine ca. 16,4 ha große Fläche westlich des Wainsdorfer Ortskerns. Die Abgrenzung des Geltungsbereichs der 2. Änderung des Flächennutzungsplans lässt sich im Wesentlichen wie folgt beschreiben: Nördlich schließt sich an den Änderungsbereich ein öffentlich zugänglicher und benutzbarer Weg an. Das Plangebiet wird im Osten durch die Bahntrasse und in westlicher Richtung durch Waldflächen begrenzt. Südlich des Änderungsbereichs verläuft die Landstraße L59 (Am Tunnel). Quer durch die nördliche Hälfte des Geltungsbereichs verläuft zudem eine 110-kV-Hochspannungs-Freileitung. Die Lage und Abgrenzung des Änderungsbereichs sind im nachstehenden Kartenausschnitt (Abbildung ohne Maßstab) dargestellt.
 

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung wird die 2. Änderung des Flächennutzungsplans wirksam.

 

Jedermann kann die 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Röderland mit Umweltbericht sowie die zusammenfassende Erklärung nach § 6a Absatz 1 BauGB ab dem Tag der Bekanntmachung in der Verwaltung der Gemeinde Röderland, Am Markt 1, 04932 Röderland, OT Prösen während der Dienststunden einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.


Die Dienststunden sind:
Montag    09:00 – 11:00 Uhr
Dienstag    09:00 – 11:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr
Donnerstag    13:00 – 15:00 Uhr
Freitag        09:00 – 11:00 Uhr    

 

Gemäß § 6a Abs. 2 BauGB werden die 2. Änderung des Flächennutzungsplans, die Begrün-dung mit Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung ergänzend auch in das Internet eingestellt und über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht.

 

Internetseite der Gemeinde Röderland (www.gemeinde-roederland.de) dort unter:
Rathaus -> Bekanntmachungen -> Bauleitplanung -> Röderland


Ein Zugriff ist auch über die nachfolgende direkte Internetadresse möglich: 
https://www.gemeinde-roederland.de/bauleitplanung/liste 


Internetportal des Landes:
Portal zu Umweltverträglichkeitsprüfungen und der Bauleitplanung im Land Brandenburg Zugriff unter: https://www.uvp-verbund.de/bb


Hinweis gemäß § 215 Abs. 2 BauGB
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln in der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. 


Unbeachtlich werden
1.    eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2.    nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
3.    eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Röderland schriftlich unter Darlegung des, die Verletzung oder Mangel begründenden, Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.


Röderland, den 12.11.2024

 

Markus Terne
Bürgermeister

 


Bekanntmachungsanordnung

Hiermit ordne ich die Bekanntmachung der Erteilung der Genehmigung der 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Röderland durch die höhere Verwaltungsbehörde (Landkreis Elbe-Elster) vom 29.10.2024 (AZ: 63-01682-24-53) an.

 

Die 2. Änderung des Flächennutzungsplans mit der Begründung, dem Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung kann von jedermann auf Dauer in der Verwaltung der Gemeinde Röderland, Am Markt 1, 04932 Röderland, OT Prösen während der Dienststunden eingesehen werden.

 

Zusätzlich werden die Unterlagen in das Internet eingestellt: 
Internetseite der Gemeinde Röderland (www.gemeinde-roederland.de) dort unter:
Rathaus -> Bekanntmachungen -> Bauleitplanung -> Röderland


Ein Zugriff ist auch über die nachfolgende direkte Internetadresse möglich: 
https://www.gemeinde-roederland.de/bauleitplanung/liste 


Internetportal des Landes:
Portal zu Umweltverträglichkeitsprüfungen und der Bauleitplanung im Land Brandenburg Zugriff unter: https://www.uvp-verbund.de/bb

 

Röderland, den 12.11.2024

 

Markus Terne
Bürgermeister

 


Auslegungstyp:
"Laufende Planungsverfahren"

Dateien

PNG-Download Abbildung Geltungsbereich (1224 kB)
PDF-Download Begründung (1298 kB)
PDF-Download Planzeichnung (1163 kB)
PDF-Download Umweltbericht (1584 kB)
PDF-Download Zusammenfassende Erklärung (727 kB)

Ansprechpartner

Herr Candy Ach
Am Markt 1
Röderland
Telefon (03533) 4838-13
Telefax (03533) 4838-34
E-Mail:

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

18. 01. 2025 - Uhr

 

26. 01. 2025 - Uhr

 

14. 02. 2025 - Uhr

 

Leitweg-ID für xRechnungen

12-121067961636120-43

 

Kontoverbindung

IBAN:   DE13 1805 1000 3540 1500 12
BIC: WELADED1EES

 

Sprechzeiten der

Gemeindeverwaltung

Mo   09:00 - 11:00 Uhr
Di 09:00 - 11:00 Uhr
  13:00 - 17:00 Uhr
Mi keine
Do 13:00 - 15:00 Uhr
Fr 09:00 - 11:00 Uhr

Bezahlen per EC-Karte auch kontaktlos und per mobilepayment möglich!  Sächsisches Brandenburg - Wir können auch Sächsisch