Auslegung - "Bekanntmachung der Gemeinde Röderland über die Satzung des Bebauungsplans „Wohnbebauung Röderstraße in Saathain“ der Gemeinde Röderland hier: Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 3 BauGB"
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Röderland hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 02.04.2025 den Bebauungsplan „Wohnbebauung Röderstraße in Saathain“ in der Fassung März 2025, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Dieser Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekanntgemacht.
Diese Satzung tritt mit dieser Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.
Das Satzungsgebiet umfasst die Flurstücke Teile aus 78, 79, 77, 544, 137, 135, 133, 483 und 130, Flur 3 in der Gemarkung Saathain.
Jedermann kann den Bebauungsplan „Wohnbebauung Röderstraße in Saathain“ der Gemeinde Röderland, die Begründung und den Umweltbericht in der Verwaltung der Gemeinde Röderland, Am Markt 1 in 04932 Röderland – OT Prösen, zu den üblichen Dienstzeiten sowie außerhalb der Dienstzeiten nach Terminvereinbarung, einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Hinweis gemäß § 215 BauGB:
Eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 bis 3 des BauGB beachtliche Verletzung der dort verzeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplanes sowie nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Röderland unter Darlegung des, die Verletzung begründenden Sachverhaltes, geltend gemacht worden sind. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.
Hinweis gemäß § 44 BauGB:
Es wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach §§ 39 bis 43 BauGB eintretende Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit der Ansprüche herbeigeführt wird.
Prösen, den 29.04.2025
Markus Terne
Bürgermeister
Auslegungstyp:
"Laufende Planungsverfahren"
Dateien
Datei | Beschlossen am | Gültig ab | Gültig bis | Bereitgestellt am |
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Ansprechpartner
Am Markt 1
Röderland


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