Archivansicht der Auslegung - "Bekanntmachung über die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB des Entwurfs zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich des Bebauungsplans „Erweiterung Photovoltaik-Freiflächenanlage – OT Wainsdorf“ der Gemeinde Röderland"
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Röderland hat in ihrer Sitzung am 04.06.2025 den Entwurf zur seinerzeit noch 3. Änderung des Flächennutzungsplans gebilligt und zur Veröffentlichung beschlossen. Da zwischenzeitlich eine erfolgreiche Abstimmung für ein anderes ruhendes FNP-Änderungsverfahrens hergestellt werden konnte, dessen Feststellungsbeschluss vor dem gegenständlichen Verfahren erfolgen wird, wird das Verfahren zur Erweiterung der Freiflächen-Photovoltaikanlage OT Wainsdorf als 4. Änderung des Flächennutzungsplans fortgeführt. Die Lage und Abgrenzung des ca. 29,7 ha großen Änderungsbereichs sind nachstehender Übersichtskarte zu entnehmen. Der Änderungsbereich befindet sich im Bereich „Die Baumstücken“ westlich der Ortslage Wainsdorf und wird südlich und westlich durch die L 59, nördlich durch landwirtschaftliche Flächen sowie östlich durch einen Wald begrenzt.
Die 4. Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung nach Maßgabe der §§ 2 bis 4c BauGB. Der Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplans beabsichtigt die Darstellung einer Sonderbaufläche gemäß § 1 Abs. 3 BauNVO, um die Erweiterung der Photovoltaik-Freiflächenanlage und die dazugehörige Errichtung von Solarmodulen vorzubereiten.
Der Entwurf zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans einschließlich der Begründung und des Umweltberichts sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden im Internet veröffentlicht. Die Unterlagen können während der Dauer der Veröffentlichung (sog. Veröffentlichungsfrist) vom
10.07.2025 bis einschließlich dem 18.08.2025
unter der Internet-Adresse: https://www.gemeinde-roederland.de/bauleitplanung/liste eingesehen werden.
Zusätzlich stehen die Unterlagen auch über das zentrale Landesportal des Landes Brandenburg unter https://bauleitplanung.brandenburg.de sowie über das digitale Portal „DiPlanBeteiligung“ unter https://bb.beteiligung.diplanung.de zur Verfügung.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die veröffentlichten Unterlagen sind während der Veröffentlichungsfrist als weitere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB zu jedermanns Einsicht im Rathaus Gemeinde Röderland, Am Markt 1, 04932 Röderland OT Prösen während der nachfolgend genannten Dienststunden ausgelegt:
Montag: 09.00 - 11.00 Uhr
Dienstag: 09.00 - 11.00 und 13.00 – 17.00 Uhr
Donnerstag: 13.00 - 15.00 Uhr
Freitag: 09.00 - 11.00 Uhr
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch (z.B. per E-Mail an ) übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege (z.B. schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift bei der Gemeinde Röderland (Am Markt 1, 04932 Röderland)) abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Röderland deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 4. Änderung des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist.
Schließlich wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 Abs. 3 BauGB eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB i. V. m. Art 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern eine Stellungnahme ohne Absenderangaben abgegeben wird, erfolgt keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen können dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt, entnommen werden.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
| Umwelt-Schutzgut | Informationen dazu in Schlagworten |
| Der Mensch und seine Gesundheit | Auswirkungen von potentiellen Blendwirkungen, Erholungsfunktion, Auswirkungen durch elektromagnetische Felder, Lärmemissionen, Brand- und Katastrophenschutz, Schutzstreifen für ober- und unterirdische Versorgungsleitungen (insbesondere Elektrizität, Gas), Immissionsschutz |
| Kultur und sonstige Sachgüter | Denkmale (Bau- und Bodendenkmale), Betroffenheit noch nicht aktenkundiger Bodendenkmäler (insbesondere Vermutungsflächen), archäologische Prospektion |
| Boden und Fläche | Ertragsfähigkeit der Böden, Bodenschutz, Versiegelung und Inanspruchnahme von Flächen, Altlasten und Kampfmittel, Bodenfunktionen, Ausgleich von Eingriffen, Erosionswirkungen, geologische Verhältnisse, Archive der Naturgeschichte, Moorböden |
| Wasser | Wasserver- und entsorgung, Versickerung von Niederschlagswasser, Auswirkungen auf das Grundwasser und Oberflächengewässer, Bewirtschaftungsziele, Hochwasserschutz |
| Klima und Luft | Erneuerbare Energien, Klimaschutz, Wärmeversorgung, Luftqualität, klimatische Funktion |
| Tiere und Pflanzen | Alleebäume, Auswirkungen auf die Flora und Fauna (insbesondere Reptilien, Bodenbrüter, Avifauna), Maßnahmen zum Schutz von Flora und Fauna (Artenschutzfachliche Maßnahmen, CEF-Maßnahmen, Ausgleichsmaßnahmen), Biotoperfassung, Betroffenheit von Wald, Biotopverbund, Auswirkungen auf Natura 2000-Gebiete, Auswirkungen auf geschützte Landschaftsbestandteile (insbesondere Alleebäume), Pflanzmaßnahmen |
| Landschaftsbild und landschaftsbezogene Erholungsnutzung | Freiraumverbund, Auswirkungen auf das Landschaftsbild, Kulturlandschaft, Kompensationsmaßnahmen (insbesondere Sichtschutzpflanzungen) |
| Wechselwirkungen | Wechselbeziehungen zwischen Belangen des Umweltschutzes und den Umweltschutzgütern |
| Sonstiges | Ziele und Grundsätze der Raumordnung, Präferenzraum für Übertragungsnetze, Abfallentsorgung, Anbauverbotszone, Abschichtung in den Umweltprüfverfahren |
Röderland, den 23.06.2025
Terne
Bürgermeister
Auslegungstyp:
"Laufende Planungsverfahren"
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Ansprechpartner
Am Markt 1
Röderland
E-Mail: