Bauleitplanung / Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Baugesetzbuch (BauGB) ist ein zweistufiges Verfahren zur Einbindung der Bevölkerung in die Bauleitplanung. Sie untergliedert sich in die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB und der formellen Beteiligung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB. Die Beteiligung dient dazu, die Konsequenzen einer Planung aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger zu erfahren und potenzielle Auswirkungen zu identifizieren.
Ansprechpartner:
Herr Candy Ach
03533 483813
Röderland
3 Einträge
- 5. Änderung Flächennutzungsplan - Erweiterung Lausitz Propan
- Bekanntmachung der Gemeinde Röderland über die Genehmigung der 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Röderland
- Bekanntmachung der Gemeinde Röderland über die Genehmigung der 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Röderland
Wainsdorf
1 Eintrag
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