Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates (Einzugsermächtigung)


Allgemeine Informationen

Damit die Kommune von Ihrem Bankkonto abbuchen darf, müssen Sie eine entsprechende Erlaubnis erteilen (SEPA-Lastschriftmandat).

 

Mit der Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats stimmen Sie dem Einzug einer fälligen Zahlung zu und erteilen gleichzeitig Ihrem Kreditinstitut den Auftrag, die Zahlung einzulösen. Die von Ihnen zu zahlenden Beträge können so automatisch von Ihrem Konto zu einem vorab bestimmten Zeitpunkt eingezogen werden. Sie ersparen sich dadurch erneute Zahlungsaufträge. Sie können Ihr erteiltes Mandat jederzeit widerrufen.


Rechtsgrundlagen


Ansprechpartner

Fachbereich II (FB II) Finanzwirtschaft

 

Frau Lysann Böhme
Am Markt 1
04932 Röderland
Telefon (03533) 4838-31
Telefax (03533) 4838-34

Frau Alicia Steenbeck
Am Markt 1
04932 Röderland
Telefon (03533) 4838-14
Telefax (03533) 4838-34


Formulare


Merkblätter

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