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Geflügel muss im Stall bleiben – Veranstaltungen untersagt

Röderland, den 29.​10.​2025

Geflügelpest im Landkreis Elbe-Elster: Aufstallungspflicht ab dem 29. Oktober 2025 

 

Amt für Veterinärwesen erlässt Tierseuchen-Allgemeinverfügung wegen H5N1-Nachweis bei Wildvögeln

 

Die Gefahr durch die Vogelgrippe nimmt weiter zu. Nachdem bei Wildvögeln im Landkreis Elbe-Elster der Subtyp H5N1 der Aviären Influenza nachgewiesen wurde, reagiert das Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft mit klaren Maßnahmen. Ab dem 29. Oktober 2025 gilt eine Allgemeinverfügung zur Aufstallung von Geflügel im gesamten Kreisgebiet.


Die Allgemeinverfügung sieht vor, dass sämtliches Geflügel – unabhängig von Haltungsform oder Bestandsgröße – bis auf Weiteres in geschlossenen Ställen oder unter überdachten, wildvogelsicheren Vorrichtungen gehalten werden muss. Veranstaltungen mit Geflügel, etwa Ausstellungen oder Märkte, sind für die Dauer der Verfügung untersagt. Die Regelung gilt zunächst für 30 Tage und wird anschließend neu bewertet.


„Mit Blick auf die aktuelle Gefahrenlage durch den Vogelzug, die hohe Geflügeldichte in unserer Region und den Fund infizierter Wildvögel müssen wir alles daransetzen, eine Ausbreitung des Virus in Nutzgeflügelbestände zu verhindern“, erklärt Susann Kirst, Beigeordnete und Dezernentin für Ordnung und kreisliche Entwicklung.
Das Veterinäramt ruft alle Geflügelhalter – auch Hobbyhalter – auf, ihre Biosicherheitsmaßnahmen kritisch zu prüfen und konsequent umzusetzen. Futter, Wasser und Einstreu müssen für Wildvögel unzugänglich sein. Regenwasser darf nicht als Tränkwasser verwendet werden. Der Zugang zu Geflügelbereichen ist ausschließlich mit betriebseigenem Schuhwerk oder hygienischen Überziehschuhen zulässig.

 

Bevölkerung zur Mithilfe aufgerufen


Auch die Bevölkerung wird um erhöhte Wachsamkeit gebeten. Wer tote Wildvögel findet, sollte diese nicht berühren und umgehend dem Amt für Veterinärwesen unter der Telefonnummer 03535 462681 melden. Auf der Website des Amtes auf www.lkee.de stehen Hinweise zum richtigen Umgang mit Wildvogelfunden bereit.

 

Die komplette Allgemeinverfügung finden Sie hier.
 

 

Bild zur Meldung: Geflügel muss im Stall bleiben – Veranstaltungen untersagt

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