Umtauschpflicht für Führerscheine

Röderland, den 30.​12.​2025

Alte Chipkartenführerscheine, welche von 1999 bis 2001 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19.01.2026 umgetauscht werden.

 

Eine Übersicht über die jeweiligen Umtauschfristen finden Sie in dem beigefügten Dokument.

 

Den Umtausch können Sie bequem bei uns im Einwohnermeldeamt vornehmen. Sie benötigen lediglich Ihren Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto und den aktuellen Führerschein.

 

Bild zur Meldung: Umtauschpflicht für Führerscheine