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Zahlungserleichterungen für gemeindliche Steuer- und Geldforderungen

Röderland, den 18. 03. 2020

Die Gemeinde Röderland weist darauf hin, dass Unternehmen und Gewerbetreibende bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten in Folge der Corona-Pandemie verschiedene steuerliche Hilfsangebote der Gemeinde Röderland nutzen können.

 

Gewerbesteuerpflichtige Unternehmen und Gewerbetreibende können, wenn sich Gewinneinbrüche abzeichnen, ab sofort Anträge bei der Finanzverwaltung der Gemeinde Röderland auf Absenkung der Gewerbesteuervorauszahlungen stellen.

 

Darüber hinaus verweist die Gemeinde darauf, dass bei den von der Gemeinde erhobenen Abgaben, hier insbesondere

 

  • Gewerbesteuer,
  • Grundsteuer

 

die Möglichkeit besteht, einen Antrag auf Stundung von Steuerzahlungen zu stellen. Wenn die Stundung der Vermeidung von Liquiditätsengpässen infolge der Corona-Pandemie dient, können dabei auch die Stundungszinsen erlassen werden.

 

Laufende Vollstreckungsmaßnahmen werden bis auf Weiteres ausgesetzt.

 

Für die vom Finanzamt erhobenen Steuern, wie die Einkommens-, Körperschafts-, Umsatz-, Grunderwerbs- und Erbschaftssteuer, wenden sich Betroffene bitte unmittelbar an das dafür zuständige Finanzamt.

 

Bild zur Meldung: Zahlungserleichterungen für gemeindliche Steuer- und Geldforderungen

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