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Klare Corona-Regeln bei deutlich steigenden Infektionszahlen

Röderland, den 21. 10. 2020

Pressemitteilung der Staatskanzlei vom 20.10.2020


Die Corona-Neuinfektionen steigen in ganz Deutschland drastisch an. In Brandenburg liegen die aktuellen Corona-Zahlen bereits auf dem Niveau der ersten Welle im Frühjahr. Um die Infektionsdynamik unter Kontrolle behalten und eine zweite flächendeckende Schließung von Kitas, Schulen und Wirtschaftsbereichen verhindern zu können, sind jetzt weitere Infektionsschutzmaßnahmen notwendig. Das Kabinett hat deshalb heute - unter Berücksichtigung des Beschlusses der Bundeskanzlerin und der Regierungscheffinnen und Regierungschefs der Länder vom 14. Oktober - die landesweit geltende SARS-CoV-2-Umgangsverordnung mit klaren Regeln bei deutlich steigenden Infektionszahlen ergänzt.


Das betrifft insbesondere die Zahl von Teilnehmenden bei Veranstaltungen und privaten Feiern, den Alkoholausschank in Gaststätten sowie eine erweiterte Maskenpflicht und Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum, wenn der Inzidenzwert von 35 beziehungsweise 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen überschritten wird.  Die neuen Regeln sollen bereits ab Mittwoch, den 21. Oktober, in Kraft treten und bis zum 30. November 2020 gelten.

 

Mit dieser Änderungsvorschrift schafft Brandenburg auch das Beherbungsverbot für Gäste aus innerdeutschen Corona-Risikogebieten ab. Damit wird der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg vom 16. Oktober entsprochen.

 

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