Übernahme der Elternbeiträge bei nicht oder nur teilweiser Inanspruchnahme der Kindertagesbetreuung

Röderland, den 21. 01. 2021

Viele Eltern folgen seit Ende vorigen Jahres dem Appell der Landesregierung, zur Vermeidung einer Ausbreitung des Coronavirus ihre Kinder freiwillig nicht in die Krippe oder den Kindergarten zu bringen. Die Horte sind geschlossen und es findet nur eine Notbetreuung statt. Zudem haben einzelne Landkreise und kreisfreie Städte die Kindertagesstätten wegen hoher Inzidenzzahlen geschlossen.

 

Die Landesregierung möchte, dass alle Eltern, die von diesen Maßnahmen betroffen sind – auch für den Fall, dass diese Maßnahmen noch ausgeweitet werden müssen – keine Elternbeiträge mehr zahlen müssen. Dafür hat das Jugendministerium (MBJS) eine Förderrichtlinie auf den Weg gebracht, mit dem die Eltern von den Elternbeiträgen freigestellt werden sollen.

 

Es ist beabsichtigt die Förderrichtlinie rückwirkend zum 01. Januar 2021 in Kraft zu setzen.

 

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