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Verbrennen von Gartenabfällen und Lagerfeuer

Röderland, den 01. 03. 2021

In der Vergangenheit erreichten die Gemeindeverwaltung eine Vielzahl von Nachfragen und Beschwerden bezüglich des Verbrennens von Gartenabfällen, Grünschnitt, Laub und anderen Materialien.


Die nachfolgenden Hinweise sind daher unbedingt zu beachten!!


Die anfallenden pflanzlichen Abfälle (Gartenabfälle) dürfen NICHT verbrannt werden. Das Verbrennen von Grünabfällen aus dem Haus- und Gartenbereich ist strikt verboten.


Zulässig und genehmigungsfrei sind kleine Feuer (in Durchmesser und Höhe nicht größer als 1m) mit naturbelassenem, trockenem Holz, z. B. Holzscheite, kurze Äste, Reisig, Zapfen oder auch Holzbriketts.
Gartenabfälle, wie Rasenschnitt, Laub, frischer Baum- und Strauchschnitt dürfen grundsätzlich nicht verbrannt werden. Diese sollten kompostiert oder in der braunen Biotonne entsorgt werden.


Holzabfälle aus gestrichenem, lackiertem oder mit Holzschutzmittel behandeltem Holz, mit Teer oder Dachpappe verunreinigtes Abbruchholz, Sperrholz, Spanplatten, Faserplatten, Kunststoffe u. ä. dürfen Sie weder verbrennen noch kompostieren.


Bei kleinen Lagerfeuern sind die Richtung und die Stärke des Windes zu beachten. Eine Rauchbelästigung der Nachbarschaft ist in jedem Falle zu vermeiden. Aus diesem Grund sollten Holzfeuer im Freien auch nur gelegentlich abgebrannt werden.


Bitte beachten Sie auch, dass Holz- und insbesondere abgelagerte Reisighaufen bevorzugte Lebensstätte vieler Kleintiere sind. Aus diesem Grund sollten sie unmittelbar vor dem Anzünden umgeschichtet werden.


Beachten Sie die aktuelle Waldbrandgefahrenstufe. In jedem Fall sind entsprechende Löschmittel (Wasser, Sand oder Feuerlöscher) bei einem Lagerfeuer bereitzuhalten, um bei starkem Wind, Funkenflug oder starker Rauchentwicklung das Feuer umgehend zu löschen.
Bitte löschen Sie auch die restliche Glut vollständig mit Wasser ab, um eine weitere Rauchbelästigung der Nachbarschaft über Stunden zu vermeiden. Eine zuverlässige Aufsichtsperson muss bis zum endgültigen Erlöschen der Glut an der Feuerstelle verbleiben.


Die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr und Ihre Nachbarn werden es Ihnen danken.


Verstöße gegen die genannten Vorschriften stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden.


Oliver Jahre
Fachbereich I
Öffentliche Sicherheit und Ordnung

 

 

Bild zur Meldung: Verbrennen von Gartenabfällen und Lagerfeuer

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