Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht von Wahlberechtigten hinsichtlich der Weitergabe ihrer Daten

Röderland, den 22. 06. 2021

Im Zusammenhang mit der Bundestagswahl am Sonntag, dem 26.September 2021 wird darauf hingewiesen, dass die Meldebehörde nach den Vorschriften des § 50 Abs. 1 Satz 1 des Bundesmeldegesetzes (BMG) Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene Auskunft aus dem Melderegister über die in § 44 Abs. 1 Satz 1 BMG bezeichneten Daten (Namen, Anschrift, Doktorgrad) von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen darf, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter der betroffenen Personen bestimmend ist. Die Geburtstage der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden.


Die betroffenen Personen haben nach § 50 Abs. 5 BMG das Recht, der Weitergabe ihrer Daten durch die Einrichtung einer Übermittlungssperre zu widersprechen.
Wer bereits früher einer entsprechenden Übermittlung widersprochen hat, braucht nicht erneut zu widersprechen; die Übermittlungssperre bleibt bis zu einem Widerruf wirksam und gespeichert.


Wahlberechtigte, die ab sofort von diesem Recht Gebrauch machen möchten, können einen Antrag auf die Eintragung einer Übermittlungssperre an die Gemeindeverwaltung Röderland – Einwohnermeldeamt – Am Markt 1,  schriftlich oder persönlich stellen.


Öffnungszeiten:
Montag:    9.00 bis 11.00 Uhr
Dienstag:    9.00 bis 11.00 Uhr  13.00 bis 17.00 Uhr
Mittwoch:    -  geschlossen  -
Donnerstag:    13.00 bis 15.00 Uhr
Freitag:    9.00 bis 11.00 Uhr.


Röderland, 15.06.2021

 

T e r n e
Bürgermeister