Öffentliche Bekanntmachung der Wahlbehörde zur Wahl des 20. Deutschen Bundestages am 26. September 2021
Widerspruchsrecht zur Speicherung von Daten wahlberechtigter Personen für die Tätigkeit in den Wahlvorständen
Entsprechend § 9 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes ist die Gemeinde Röderland als Wahlbehörde befugt, eine Datei von wahlberechtigten Personen anzulegen, die zur Tätigkeit in den Wahlvorständen verpflichtet und geeignet sind.
Zu diesem Zweck dürfen folgende Merkmale erhoben und gespeichert werden:
1. Name und Vorname
2. Wohnort und Anschrift
3. Tag der Geburt sowie
4. bisherige Mitwirkung in Wahlvorständen sowie die jeweils ausgeübte Funktion.
Die wahlberechtigten Personen haben das Recht, der Speicherung ihrer Daten zu widersprechen. Der Widerspruch kann schriftlich oder persönlich bei der
Wahlleiterin
Am Markt 1
04932 Röderland
zu folgenden Sprechzeiten
Montag: 09.00 – 11.00 Uhr
Dienstag: 09.00 – 11.00 Uhr und 13.00 – 17.00 Uhr
Donnerstag: 13.00 – 15.00 Uhr
Freitag: 09.00 – 11.00 Uhr
eingelegt werden.
Röderland, den 15.06.2021
T e r n e
Bürgermeister