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Linienbestimmungen B101/B169, Ortsumgehungen Elsterwerda und Plessa

Röderland, den 03. 08. 2021

Die Ortsumgehungen (OU) Elsterwerda und Plessa sind im gültigen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen (2016) im Vordringlichen Bedarf enthalten.


Im Zuge der Bestimmung der Linienführung der B 1O1/B 169 0U Elsterwerda/Plessa wurde zunächst für die drei Ortsumgehungen ein gemeinsames Raumordnungsverfahren (ROV) durchgeführt, um bereits im Vorfeld einer späteren abschließenden Entscheidung in den fachgesetzlich vorgeschriebenen Zulassungs- bzw. Genehmigungsverfahren Konflikte zu identifizieren, Lösungen vorzuschlagen und durch Vorgaben möglichst raum-, sozial- und umweltverträglich zu gestalten. Das Verfahren wurde 2011 mit zahlreichen Prüfaufträgen abgeschlossen.

Diese Prüfaufträge wurden in Vorbereitung auf den nächsten Planungsschritt, die Linienbestimmung, durch die DEGES sorgfältig abgearbeitet. Das Ergebnis war für die Ortsumgehung von Plessa die Nordumgehung.


Seit 1. Januar 2021 liegt die Zuständigkeit für die Bestimmung der Planung und Linienführung für Bundesstraßen nach § 16 Fernstraßengesetz beim Fernstraßen-Bundesamt (FBA). Das FBA hat nun die Linienführung der B 101/B 169 0U Elsterwerda/Plessa bestimmt. Die Bestätigung der Nordumgehung als Vorzugsvariante zeigt, dass die Ergebnisse der Prüfverfahren auch für das FBA nachvollziehbar sind.

Gemäß § 16 (3) des FStrG haben Bundesplanungen grundsätzlich Vorrang vor Orts- und Landesplanungen; entsprechend werden Sie gebeten, diese Linie in den Flächennutzungs- und Regionalplänen zu vermerken bzw. kenntlich zu machen und bei den weiteren kommunalen Planungen als Vorgabe zu beachten.


Auf der Grundlage der Linienbestimmung wird nun die Trassenführung weiter vertieft untersucht, modifiziert und der genaue Verlauf der neuen Straße erst in den folgenden Planungsschritten (Detailplanung, Planfeststellung) konkret und grundstücksscharf festgelegt.


Der Übersichtslageplan liegt zur Einsicht während der üblichen Dienstzeiten in der Gemeinde Röderland / Bauverwaltung, Kotschkaer Weg 1b, 04932 Röderland aus.


Freundliche Grüße

Im Auftrag


Evelin Ackermann

 

 

 

Bild zur Meldung: Linienbestimmungen B101/B169, Ortsumgehungen Elsterwerda und Plessa

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