Zweite Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen 23.11.2021

Röderland, den 25. 11. 2021

Die Zweite SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – 2. SARS-CoV-2-EindV ist verkündet worden. Sie tritt am 24. November 2021 in Kraft und mit Ablauf des 15. Dezember 2021 außer Kraft.

 

Folgend finden Sie den gesamten Verordnungstext sowie die Anlage zur Verordnung.

 

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