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Keine Genehmigungen für Feuer(werke)

Röderland, den 03. 08. 2018
Keine Genehmigungen für Feuer(werke)
 
Aufgrund der zurzeit extrem hohen Brandgefahr können momentan keine Ausnahmen von dem Verbot des Abbrennens von Feuerwerken erteilt werden.
 
Der kleinste Funke kann einen Brand auslösen. Bitte nehmen Sie daher auch Abstand davon, nach einem gemütlichen Grillabend, ein Lagerfeuer (auch unter 1x1 Meter) zu entzünden.
 
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass unabhängig von der Waldbrandgefahrenstufe, das Abbrennen eines Feuerwerkes und das Abbrennen eines Feuers größer als 1x1 Meter ohne Ausnahmegenehmigungen eine Ordnungswidrigkeit darstellen und empfindliche Geldstrafen nach sich ziehen.
 

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