Umtauschpflicht für Führerscheine

Röderland, den 29. 04. 2019

Papierführerscheine, welche bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt wurden, sowie alte Chipkartenführerscheine, welche bis 18.01.2013 ausgestellt wurden, müssen in das neue Chipkartenformat umgetauscht werden.

 

Eine Übersicht über die jeweiligen Umtauschfristen finden Sie in dem beigefügten Dokument.

 

Den Umtausch können Sie bequem bei uns im Einwohnermeldeamt vornehmen. Sie benötigen lediglich Ihren Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto und den aktuellen Führerschein.

 

Bild zur Meldung: Umtauschpflicht für Führerscheine