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Widerspruchsrecht gegen die Übermittlung von Daten an das Personalmanagement der Bundeswehr

Röderland, den 30. 10. 2019


Die Gemeinde Röderland möchte alle Bürgerinnen und Bürger, die 2021 volljährig werden, auf ihr Widerspruchsrecht gegen die Weitergabe von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr hinweisen.


Nach § 58 b des Gesetzes über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz-SG) können sich Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, verpflichten, freiwilligen Wehrdienst zu leisten. Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr aufgrund § 58 c Soldatengesetz jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden: Familienname, Vorname und gegenwärtige Anschrift.


Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen ihr nach § 36 Abs. 2 Satz 1 des Bundesmeldegesetzes widersprechen.

 

Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Meldebehörde eingelegt werden. Ein entsprechendes Formular steht Ihnen unten zum Download zur Verfügung.


Gemeinde Röderland
Fachbereich I
Einwohnermeldewesen
Am Markt 1
04932 Röderland

 

 

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