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Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP)

Röderland, den 19. 10. 2021

Amtliche Bekanntmachung


Der Landkreis Elbe-Elster, Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft, erlässt folgende

 

Tierseuchenallgemeinverfügung


zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP)

 

Auf Grund der Feststellung des Ausbruches der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei einem Wild-schwein im Landkreis Meißen werden auf der Grundlage der Verordnung (EU) 2016/429 i.V.m. Durchführungsverordnung (EU) 2021/605 i.V.m. der Verordnung zum Schutz gegen die Schweinepest und die Afrikanische Schweinepest (Schweinepest-Verordnung - SchwPestV) in der derzeit gültigen Fassung nachstehende Maßnahmen bekannt gegeben und verfügt:

 

  1. Es wird eine Sperrzone I (Pufferzone) im Landkreis Elbe-Elster festgelegt
  2. Anordnungen an die Jagdausübungsberechtigten und andere Jäger
  3. Vorgaben in der Sperrzone I
  4. Anordnungen an die Allgemeinheit in der Sperrzone I
  5. Die sofortige Vollziehung der Ziffern 1 bis 4 dieser Tierseuchen-Allgemeinverfügung wird angeordnet, sofern die sofortige Vollziehung nicht bereits gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 3 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) i. V. m. § 37 Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) kraft Gesetz gilt.
  6. Diese Tierseuchen-Allgemeinverfügung wird auf der Internetseite des Landkreises und im Amtsblatt des Landkreises verkündet und tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe in Kraft.

 

Siehe dazu den vollständigen Wortlaut der Allgemeinverfügung im PDF-Format im Anhang.

 

 

Bild zur Meldung: Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP)

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