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Öffentliche Auslegung zum Entwurf des Bebauungsplans „Gewerbegebiet am Baumgartenweg und am Kotschkaer Weg“ der Gemeinde Röderland gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

 

Im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens sollen im Ortsteil Prösen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein „Gewerbegebiet am Baumgartenweg und am Kotschkaer Weg“ geschaffen werden. Die zu Beginn des Bebauungsplanverfahrens erforderliche parallele Änderung des Flächennutzungsplans (6. Änderung) ist bereits abgeschlossen und durch Bekanntmachung 14. März 2018 im Amtsblatt für die Gemeinde Röderland (Jahrgang 26, Nr. 3) wirksam geworden.


Der Geltungsbereich des Entwurfs des Bebauungsplans ergibt sich aus der Übersichtskarte. Der Entwurf des Bebauungsplans liegt mit Begründung einschließlich Umweltbericht, weiteren Fachgutachten (s.u.) und den nach Einschätzung der Gemeinde Röderland wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats öffentlich aus. Sie haben die Möglichkeit, sich an der Planung zu beteiligen, indem Sie während der Auslegungsfrist Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorbringen. Diese Stellungnahmen werden im Rahmen der Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gemäß § 1 Abs. 7 BauGB berücksichtigt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zur Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben.

 

Zeit und Dauer der öffentlichen Auslegung:    


Freitag, 27. September 2019 bis einschließlich Montag, 28. Oktober 2019


Montag:            08.00 – 15.00 Uhr
Dienstag:         08.00 – 17.00 Uhr
Donnerstag:    08.00 – 15.00 Uhr
Freitag:             09.00 – 11.00 Uhr

 

Ort der öffentlichen Auslegung:    


Gemeinde Röderland, Haus 2, Kotschkaer Weg 1b, 04932 Röderland / Ortsteil Prösen.


Die Planunterlagen zum Bebauungsplanentwurf können zudem auf der Internetseite der Gemeinde Röderland unter www.gemeinde-roederland.de eingesehen werden.

 

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:


Zum Vorentwurf des Bebauungsplans, zum Vorentwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplans sowie zum Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplans sind Stellungnahmen mit Umweltbezug eingegangen, nachfolgend thematisch sortiert nach Umweltschutzgütern:

 

Schutzgut Mensch:

  • Allgemeine Hinweise aus Sicht der Raumordnung zum Immissionsschutz (Lärm und Luftreinhaltung), zu einer adäquaten Entwicklung von Land- und Forstwirtschaft als Teil der Kulturlandschaft, zum Schutz von Freiraum und Freiraumverbund sowie zu einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung,
  • Hinweis auf den raumordnerischen Grundsatz zur Minimierung der Flächenneuinanspruchnahme,
  • Hinweise zur Schutzbedürftigkeit der benachbarten Wohnbebauung aus immissionsschutzrechtlicher Sicht (Gewerbe- und Verkehrslärm, Staub),
  • Hinweise zu räumlichen Schutzabständen.

 

Schutzgut Tiere:    

  • keine konkreten Hinweise auf Tiere

 

Schutzgut Pflanzen:

  • allgemeine Hinweise zur Biotopverbundplanung,
  • Wald ist nicht betroffen

 

Schutzgut Boden:

  • allgemeine Hinweise zum Umgang mit möglicherweise gefundenen Kampfmitteln

 

Schutzgut Wasser:

  • allgemeine Hinweise zum Gewässerschutz / auch zum Hochwasserschutz,
  • Hinweise zu Gewässern II. Ordnung einschließlich Hinweisen zur Gewässerunterhaltung und zu Regelungen des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG),
  • Hinweise zur Grundwasserneubildung,
  • Hinweis zur Versickerung von und zum sonstigen Umgang mit anfallendem Niederschlagswassers,
  • Hinweis zur Abflussleistungsfähigkeit des Gewässers und zu Regen- und Abwassereinleitungen,
  • Hinweise zur Versiegelung von Böden sowie zur Lagerung, zum Umschlag  und zur Abfüllung wassergefährdender Stoffe,
  • allgemeine Hinweise zu den Gefahrenpotenzialen für den Eintrag von Schadstoffen in das Schutzgut Wasser,
  • allgemeine Hinweise zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen

 

Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter:

  • Hinweise zum Denkmalschutz (nicht betroffen),

 

Schutzgut Landschaft:

  • allgemeine Hinweis zum Landschaftsbild

 

Sonstiges:

  • Hinweise zur Betroffenheit der Forstwirtschaft (nicht betroffen),
  • Hinweise zur Abfallentsorgung,
  • Hinweise zum Brandschutz und zur erforderlichen Löschwasserbereitstellung sowie zu den Bewegungsflächen der Feuerwehr

 

Im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplans wurden folgende Fachgutachten mit Umweltbezug erarbeitet, die ebenfalls öffentlich ausliegen:

 

  • Landschaftsplanerischer Fachbeitrag vom August 2019 mit Aussagen zu den einzelnen Schutzgütern: Schutzgut Boden, Schutzgut Wasser, Schutzgut Klima/Luft, Pflanzen/Lebensräume, Tiere, Landschaftsbild
  • Schallimmissionsprognose zum Betrieb einer Recyclinganlage mit Brecher, Siebanlagen und Geräten für Transport und Umschlag sowie eines Parkplatzes mit Tankstelle der Hoch- und Tiefbau GmbH vom November 2017

 

Bebauungsplan Gewerbegebiet Prösen

 

Übersichtskarte zur Lage der beiden getrennt voneinander liegenden Teilbereiche des Bebauungsplans. Plangebietsteil 1 liegt direkt im Ortsteil Prösen. Plangebietsteil 2, gelegen zwischen den Ortsteilen Stolzenhain a. d. Röder und Reichenhain, dient dem naturschutzrechtlich erforderlichen Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft und grenzt südwestlich an die Landesstraße 59 (L 59) an.

 

 

 


 

Bekanntmachung der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Röderland in der Sitzung vom 20.02.2019 gefassten Beschlüsse

 

Vorlagen-Nr. 004/2019 – Satzungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet für die Lausitz-Propan GmbH im Ortsteil Prösen“

 

Die 1. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet für die Lausitz-Propan GmbH im Ortsteil Prösen“ – bestehend aus der Planzeichnung ( Teil A ) und den textlichen Festsetzungen ( Teil B ) – in der für den Satzungsbeschluss bestimmten Fassung vom 04. Januar 2019 wurde am 20. Februar 2019 durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Röderland als Satzung beschlossen. Der Satzungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB des Baugesetzbuches (BauGB) bekannt gegeben.

Die 1. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet für die Lausitz-Propan GmbH im Ortsteil Prösen“ tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft. Jedermann kann die 1. Änderung des Bebauungsplans einschließlich der Begründung dazu ab dem Tag dieser Bekanntmachung in der Verwaltung der Gemeinde Röderland, Haus 2, Kotschkaer Weg 1b in 04932 Röderland – OT Prösen

 

während folgender Zeiten

 

Montag von 08.00 – 15.00 Uhr,

Dienstag von 08.00 – 17.00 Uhr,

Donnerstag von 08.00 – 15.00 Uhr,

Freitag von 08.00 – 11.00 Uhr

 

einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

 

Eine beachtliche Verletzung der in § 214 Abs.1 Satz 1 Nr.1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis der 1. Änderung des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans sowie nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs werden gem. § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Röderland unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

 

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch die 1. Änderung dieses Bebauungsplans und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

 

Rödelrand, den 27/02/19

 

Markus Terne

Bürgermeister

 

 


 

Bekanntmachung der Gemeinde Röderland über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Wohnbebauung am Schmiedeweg“ der Gemeinde Röderland, Ortsteil Prösen (Gemarkung Prösen, Flur 1, Flurst. 639, 684, 685)

 

Die Gemeindevertreterversammlung hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 19.09.2018 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Wohnbebauung am Schmiedeweg“ in der Gemeinde Röderland, Ortsteil Prösen (Gemarkung Prösen, Flur 1, Flurst. 639, 684, 685) in der Fassung vom August 2018 als Satzung beschlossen.

 

Dieser Bebauungsplan, in der Fassung vom August 2018, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen, der Begründung mit Umweltbericht und die zusammenfasssende Erklärung wird vom Tage des Inkrafttretens der Satzung an, während folgender Dienstzeiten

 

Montag            8.00 Uhr – 15.00 Uhr

Dienstag          8.00 Uhr – 17.00 Uhr

Donnerstag      8.00 Uhr – 15.00 Uhr

Freitag             8.00 Uhr – 11.00 Uhr

 

in der Gemeinde Röderland, Am Markt 1 (Haus 2), Ortsteil Prösen bereitgehalten und über den Inhalt auf Verlangen Auskunft gegeben.

 

 

Hinweis gemäß § 44 BauGB

Es wird auf die Vorschriften des Absatzes 3 Satz 1 und 2 sowie des Absatzes 4 BauGB hinzuweisen.

Danach kann der Entschädigungsberechtigte Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.

 

Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach §§ 39 bis 42 BauGB eintretende Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

 

Hinweis gemäß § 215 BauGB

Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB wird bei Inkraftsetzung der Satzung auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften sowie auf die Rechtsfolgen hinzuweisen. Hierbei gilt § 215 Abs. 1 BauGB.

 

Unbeachtlich werden

1. eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und

3. nach § 214 Absatz 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Absatz 2a beachtlich sind.

 

Dieser vorhabenbezogene Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

 

Röderland, den 24.09.2018

 

Bürgermeister

Markus Terne

 

Übersicht über das Plangebiet

 


 

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet für die Lausitz-Propan GmbH im Ortsteil Prösen“

 

Am 08.03.2017 trat der Bebauungsplan „Gewerbegebiet für die Lausitz-Propan GmbH im Ortsteil Prösen“ in Kraft. Der Bebauungsplan soll geändert werden. Gegenstand der Änderung ist die Verschiebung der sog. Knotenlinie um wenige Meter in westlicher Richtung, damit die Gasabfüllstation einschließlich Anfahrtsbereich vollständig innerhalb des Gewerbegebietsteils mit der Nummer 2 („GE 2“) liegt. Andere Änderungen ergeben sich nicht. Daher hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Röderland einen Beschluss zur Einleitung eines Bebauungsplan-Änderungsverfahrens gefasst.

 

 

 

Sie haben die Möglichkeit, sich an der Planung zu beteiligen, indem Sie während der Auslegungsfrist Stellungnahmen zu den Entwürfen des Bebauungsplans und der Flächennutzungsplanänderung schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorbringen. Diese Stellungnahmen werden im Rahmen der Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gemäß § 1 Abs. 7 BauGB berücksichtigt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zum Bebauungsplan bzw. zur Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben.

 

Zeit und Dauer der öffentlichen Auslegung:   

Montag, 24. September 2018 bis einschließlich Freitag, 26. Oktober 2018

 

Montag           von 8.00 Uhr -15.00 Uhr
Dienstag         von 8.00 Uhr -17.00 Uhr
Donnerstag     von 8.00 Uhr -15.00 Uhr
Freitag            von 8.00 Uhr -11.00 Uhr

 

 

Ort der öffentlichen Auslegung:         

 

Gemeinde Röderland, Haus 2, Kotschkaer Weg 1b, 04932 Röderland / Ortsteil Prösen.

 

Bebauungsplangebiet Lausitz Propan

 

Röderland, den 20.08.2018

 

Markus Terne, Bürgermeister

 

Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Lausitz Propan GmbH"

Planzeichnung zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Lausitz Propan GmbH"

Anzeige gemäß § 7 der 12. BImSchV zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Lausitz Propan GmbH"

 

 

 


 

 

Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Flächennutzungsplans der Gemeinde Röderland gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

 

Am 6. Mai 2015 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Röderland den Beschluss zur Neuaufstellung ihres Flächennutzungsplans gefasst. Im Rahmen der Neuaufstellung soll die zukünftige Entwicklung der Ortsteile vorbereitet und in den Grundzügen gesteuert werden. Der Geltungsbereich des Entwurfs des Flächennutzungsplans umfasst das gesamte Gemeindegebiet.

 

Der Entwurf des Flächennutzungsplans liegt mit Begründung und Umweltbericht und den nach Einschätzung der Gemeinde Röderland wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats öffentlich aus.

 

Gemäß § 4a Abs. 4 BauGB werden die Bekanntmachung und die oben genannten Unterlagen zusätzlich über das Internetportal der Gemeinde Röderland der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und können unter folgendem Link eingesehen werden: http://www.gemeinde-roederland.de/seite/324406/bebauungspl%C3%A4ne.html (Röderland -> Verwaltung -> öffentliche Bekanntmachungen -> Flächennutzungspläne). Ein Link zu der Bekanntmachung sowie den Planunterlagen befindet sich auch auf dem zentralen Internetportal des Landes Brandenburg, das unter http://blp.brandenburg.de erreichbar ist.

 

Sie haben die Möglichkeit, sich an der Planung zu beteiligen, indem Sie während der Auslegungsfrist Stellungnahmen zum Entwurf der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorbringen. Diese Stellungnahmen werden im Rahmen der Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gemäß § 1 Absatz 7 BauGB berücksichtigt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zur Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben.

 

Zeit und Dauer der öffentlichen Auslegung:

Donnerstag, 19. Juli 2018 bis einschließlich Donnerstag, 06. September 2018

Montag           von 8.00 Uhr -15.00 Uhr
Dienstag         von 8.00 Uhr -17.00 Uhr
Donnerstag     von 8.00 Uhr -15.00 Uhr
Freitag            von 8.00 Uhr -11.00 Uhr

 

Ort der öffentlichen Auslegung:

Gemeinde Röderland, Haus 2, Kotschkaer Weg 1b, 04932 Röderland / Ortsteil Prösen.

 

Hinweis:

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

 

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange aus der frühzeitigen und förmlichen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB sowie Stellungnahmen der Öffentlichkeit aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB betreffend folgende Themen:

 

Schutzgut Mensch: Keine wesentlichen Auswirkungen der Planung auf die Erhöhung des Verkehrsaufkommens, räumliche Lage der genehmigungsbedürftigen Anlagen i.S.d. BImSchG, verträgliches Nebeneinander von Wohnen und Gewerbe;

 

Schutzgut Pflanzen: hoher Bewaldungsgrad in Haida, sehr niedriger Bewaldungsgrad in den restlichen Ortsteilen, Waldumwandlung, gesetzlich geschützte Biotope, Alleen, Naturdenkmale;

 

Schutzgut Boden: räumliche Lage der Altlasten / Altlastenverdachtsflächen;

 

Schutzgut Fläche: vorhandenes Innenentwicklungspotenzial;

 

Schutzgut Wasser: Informationen zur Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung, Gewässer I. und II. Ordnung, kein Gewässerentwicklungskonzepte (GEK) vorhanden, Informationen zu festgesetzten Überschwemmungsgebieten und Hochwasserrisikogebieten;

 

Luft: verfügbare Luftgütedaten;

 

Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter: Lage der Bodendenkmale;

 

Schutzgut Landschaft: Informationen zu den Landschaftsschutzgebieten;

 

Sonstiges: Anpassungspflicht an die Ziele der Raumordnung, räumliche Lage von Leitungen (Strom, Gas, Richtfunk, Telekommunikation), Abfallentsorgung, Baubeschränkungsgebiete Haida und Zeischa (Kies und Kiessande), Verlauf von Bahnanlagen und damit verbundene Emissionen, Empfehlung zur Aktualisierung des Landschaftsplans, Betroffene Schutzgebiete (Landschaftsschutzgebiete, Naturschutzgebiete, FFH-Gebiete).

 

Röderland, den 29/06/18

 

Markus Terne

Bürgermeister

 

 

Entwurf Flächennutzungsplan A0

Begründung zum Flächennutzungsplan

Umweltbericht zum Flächennutzungsplan

Abwägung frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Stellungnahmen frühzeitige Beteiligung Träger öffentlicher Belange

Stellungnahmen förmliche Beteiligung Träger öffentlicher Belange

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

28. 03. 2024 - Uhr

 

28. 03. 2024 - Uhr

 

28. 03. 2024 - Uhr

 

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Kontoverbindung

IBAN:   DE13 1805 1000 3540 1500 12
BIC: WELADED1EES

 

Sprechzeiten der

Gemeindeverwaltung

Mo   09:00 - 11:00 Uhr
Di 09:00 - 11:00 Uhr
  13:00 - 17:00 Uhr
Mi keine
Do 13:00 - 15:00 Uhr
Fr 09:00 - 11:00 Uhr

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