Die Gemeinde Röderland setzt sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Wir verbessern kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle und wenden die entsprechenden Standards für die Zugänglichkeit an.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.gemeinde-roederland.de veröffentlichten Website(s) oder mobile(n) Anwendung(en) der Gemeinde Röderland.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Website(s) und/oder mobile(n) Anwendung(en) im Einklang mit den Bestimmungen des Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BbgBGG) sowie der Brandenburgischen Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BbgBITV) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Gemäß § 2 BbgBITV wird angenommen, dass Webauftritte und Apps barrierefrei sind, wenn die Anforderungen der harmonisierten Europäischen Norm (EN) 301 549 (in der aktuellen Version) erfüllt sind. Die EN 301 549 verweist auf die Anforderungen des internationalen Standards der Web Content Accessibility Guidelines der Version 2.1 (WCAG 2.1) mit den Konformitätsstufen A und AA. Diese Anforderungen bilden den Kern der prüfbaren Erfolgskriterien ab.
Bemühungen zur Unterstützung der Barrierefreiheit
Die Gemeinde Röderland ergreift die folgenden Maßnahmen, um die Zugänglichkeit zu gewährleisten:
- Barrierefreiheit ist Teil unseres Leitbildes. - Die Zugänglichkeit ist Teil unserer internen Richtlinien. - Die Barrierefreiheit ist in unsere Beschaffungspraxis integriert. - Für die Mitarbeiter wird eine kontinuierliche Schulung zur Barrierefreiheit angeboten. - Innerhalb der Verwaltung gibt es klare Ziele und Verantwortlichkeiten für die Barrierefreiheit.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website(s) und/oder mobile(n) Anwendung(en) ist/sind wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und/oder Ausnahmen teilweise mit der der harmonisierten Europäischen Norm (EN) 301 549 (in der aktuellen Version) vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und/oder Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.
Nicht barrierefreie Inhalte
Trotz unserer Bemühungen können bei den Benutzern einige Probleme auftreten. Dies ist eine Beschreibung der nicht barrierefreien Inhalte. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie einen nicht barrierefreien Inhalt festgestellt haben, der hier nicht aufgeführt ist.
- Einige Textteile haben einen unzureichenden Kontrast.
Kompatibilität mit Browsern und unterstützenden Technologien
Diese Website ist so konzipiert, dass sie mit den folgenden Browsern kompatibel ist:
- alle gängigen Browser in der aktuellen Version und mindestens deren Vorgängerversion
Diese Website ist so konzipiert, dass sie mit den folgenden unterstützenden Technologien kompatibel ist:
- JAWS Screen Reader
Technologien
Die Barrierefreiheit dieser Webseite hängt von den folgenden Technologien ab, um zu funktionieren:
- HTML - WAI_ARIA - CSS - Javascript - SMIL
Bewertungsmethoden
Die Gemeinde Röderland hat die Barrierefreiheit dieser Website mit Hilfe der folgenden Methode bewertet:
- Selbsteinschätzung: Die Website wurde intern in der Organisation bewertet.
- Externe Bewertung: Die Paypage von ePayBL wurde von dem Unternehmen T-Systems Mulimedia Solutions GbmH bewertet.
Feedback und Kontaktangaben
Wir freuen uns über Ihr Feedback zur Barrierefreiheit dieser Website. Bitte kontaktieren Sie uns auf eine der folgenden Arten:
Gemeinde Röderland
Am Markt 1
04932 Röderland
Telefon: 03533-48380 E-Mail:
Wir werden Ihnen innerhalb von drei Wochen eine Rückmeldung geben.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie innerhalb eines Zeitraums von drei Wochen eine nicht zufriedenstellende oder keine Antwort aus oben genannter Kontaktmöglichkeit erhalten, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit des Landes Brandenburg zur Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Angaben und Maßnahmen wenden. Die Durchsetzungsstelle hat nach § 4 Abs. 3 BbgBITV die Aufgabe, das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf barrierefrei gestaltete Websites und mobile Anwendungen gegenüber öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg durchzusetzen.
Die Durchsetzungsstelle prüft aus formaler und inhaltlicher Sicht die Anwendbarkeit eines Durchsetzungsverfahrens und ordnet im Einzelfall eine technische Überprüfung der Website oder mobilen Anwendung bei der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Web- und Anwendungstechnologien im Land Brandenburg an. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Kontakt:
Ministerium für Gesundheit und Soziales des Landes Brandenburg Landesbehindertenbeauftragte | Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S 14467 Potsdam E-Mail: Telefon: 0331/866-5048