Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Baugesetzbuch (BauGB) ist ein zweistufiges Verfahren zur Einbindung der Bevölkerung in die Bauleitplanung. Sie untergliedert sich in die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB und der formellen Beteiligung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB. Die Beteiligung dient dazu, die Konsequenzen einer Planung aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger zu erfahren und potenzielle Auswirkungen zu identifizieren.