Geißlitz bei SaathainBannerbildBannerbildBannerbildBannerbild

News-Ticker

  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf X
  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Auslegung - "Bekanntmachung der Gemeinde Röderland über die Genehmigung der 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Röderland"

Gemäß § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 12. August 2025 (BGBl. 2023 I Nr. 189) geändert worden ist, in Verbindung mit der Brandenburgischen Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Vorschriften in den Gemeinden, Ämtern und Landkreisen (Bekanntmachungsverordnung – BekanntmV) vom 01. Dezember 2000 (GVBl. II/00, Nr. 24, S. 435), zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. Juni 2024 (GVBl.II/24, [Nr. 43]), sowie § 11 der Hauptsatzung der Gemeinde Röderland vom 19. September 2024 (Amtsblatt der Gemeinde Röderland, Jahrgang 32, Nr. 11 vom 9. Oktober 2024), wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht:

 

Die 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Röderland in der von der Gemeindevertretung am 16.07.2025 festgestellten Fassung wurde gemäß § 6 Abs. 1 BauGB mit Schreiben des Landkreises Elbe-Elster als höherer Verwaltungsbehörde vom 25. August 2025 unter dem Aktenzeichen 63-01426-25-53 genehmigt.

 

Änderungsbereich
Der Änderungsbereich der 3. Änderung des Flächennutzungsplans umfasst eine ca. 8,1 ha große Fläche nordwestlich des Wainsdorfer Ortskerns. Die Abgrenzung des Geltungsbereichs der 3. Änderung des Flächennutzungsplans lässt sich im Wesentlichen wie folgt beschreiben: Nördlich schließt sich ein Siedlungsausläufer des Ortsteils Prösen an. Das Plangebiet wird im Osten durch die Bahntrasse und in westlicher sowie südlicher Richtung durch Feldwege und land- bzw. forstwirtschaftliche Flächen begrenzt. Südlich des Änderungsbereichs verläuft in einiger Entfernung die Landstraße L59 (Am Tunnel). Quer durch die südliche Hälfte des Änderungsbereichs verläuft zudem eine 110-kV-Hochspannungs-Freileitung. Die Lage und Abgrenzung des Änderungsbereichs sind im nachstehenden Kartenausschnitt (Abbildung ohne Maßstab) dargestellt.
 

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung wird die 3. Änderung des Flächennutzungsplans wirksam.

 

Jedermann kann die 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Röderland mit Umweltbericht sowie die zusammenfassende Erklärung nach § 6a Absatz 1 BauGB ab dem Tag der Bekanntmachung in der Verwaltung der Gemeinde Röderland, Am Markt 1, 04932 Röderland, OT Prösen während der Dienststunden einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.


Die Dienststunden sind:
Montag       09:00 – 11:00 Uhr
Dienstag     09:00 – 11:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr
Donnerstag 13:00 – 15:00 Uhr
Freitag       09:00 – 11:00 Uhr    

 

Gemäß § 6a Abs. 2 BauGB werden die 3. Änderung des Flächennutzungsplans, die Begründung mit Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung ergänzend auch in das Internet eingestellt und über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht.

 

Internetseite der Gemeinde Röderland (www.gemeinde-roederland.de) dort unter:
Rathaus -> Bekanntmachungen -> Bauleitplanung -> Röderland
Ein Zugriff ist auch über die nachfolgende direkte Internetadresse möglich: 
https://www.gemeinde-roederland.de/bauleitplanung/liste 
 

Internetportal des Landes:
Portal zu Umweltverträglichkeitsprüfungen und der Bauleitplanung im Land Brandenburg Zugriff unter: https://www.uvp-verbund.de/bb


Hinweis gemäß § 215 Abs. 2 BauGB
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln in der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. 


Unbeachtlich werden
1.    eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2.    nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
3.    eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Röderland schriftlich unter Darlegung des, die Verletzung oder Mangel begründenden, Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.


Röderland, den 08.09.2025

 

Markus Terne
Bürgermeister


Auslegungstyp:
"Laufende Planungsverfahren"

Dateien

Datei Beschlossen am Gültig ab Gültig bis Bereitgestellt am
WEBP-Download Geltungsbereich (61 kB)
PDF-Download Planzeichnung (1549 kB)
16.07.2025 08.10.2025 08.10.2025
PDF-Download Begründung (989 kB)
16.07.2025 08.10.2025 08.10.2025
PDF-Download Umweltbericht B-Plan (1584 kB)
16.07.2025 08.10.2025 08.10.2025

Ansprechpartner

Herr Candy Ach
Am Markt 1
Röderland
Telefon (03533) 4838-13
Telefax (03533) 4838-34
E-Mail:

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

05.​07.​2026 bis 27.​09.​2026

 

29.​08.​2026

 

29.​08.​2026 bis 30.​08.​2026

 

Leitweg-ID für xRechnungen

12-121067961636120-43

 

Kontoverbindung

IBAN:   DE13 1805 1000 3540 1500 12
BIC: WELADED1EES

 

Sprechzeiten der

Gemeindeverwaltung

Mo   09:00 - 11:00 Uhr
Di 09:00 - 11:00 Uhr
  13:00 - 17:00 Uhr
Mi keine
Do 13:00 - 15:00 Uhr
Fr 09:00 - 11:00 Uhr

Bezahlen per EC-Karte auch kontaktlos und per mobilepayment möglich!  Sächsisches Brandenburg - Wir können auch Sächsisch

 Logo 115