Gemäß § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 27. Oktober 2025 (BGBl. 2023 I Nr. 257) geändert worden ist, in Verbindung mit der Brandenburgischen Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Vorschriften in den Gemeinden, Ämtern und Landkreisen (Bekanntmachungsverordnung – BekanntmV) vom 01. Dezember 2000 (GVBl. II/00, Nr. 24, S. 435), zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. Juni 2024 (GVBl.II/24, [Nr. 43]), sowie § 11 der Hauptsatzung der Gemeinde Röderland vom 18. September 2024 (Amtsblatt der Gemeinde Röderland, Jahrgang 32, Nr. 11 vom 9. Oktober 2024), wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht:
Die 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Röderland in der von der Gemeindevertretung am 24.09.2025 festgestellten Fassung wurde gemäß § 6 Abs. 1 BauGB mit Schreiben des Landkreises Elbe-Elster als höherer Verwaltungsbehörde vom 06. November 2025 unter dem Aktenzeichen 63-01863-25-53 genehmigt.
Änderungsbereich
Der Änderungsbereich der 4. Änderung des Flächennutzungsplans umfasst eine ca. 30 ha große Fläche westlich des Wainsdorfer Ortskerns im Bereich „Die Baumstücken“. Die Abgrenzung des Geltungsbereichs der 4. Änderung des Flächennutzungsplans lässt sich im Wesentlichen wie folgt beschreiben: Nördlich schließen sich landwirtschaftliche Flächen an. Das Plangebiet wird im Osten durch einen Wald und in westlicher sowie südlicher Richtung durch die Landstraße L59 begrenzt. Quer durch die südöstliche Hälfte des Änderungsbereichs verläuft zudem eine 110-kV-Hochspannungs-Freileitung. Die Lage und Abgrenzung des Änderungsbereichs sind im nachstehenden Kartenausschnitt (Abbildung ohne Maßstab) dargestellt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung wird die 4. Änderung des Flächennutzungsplans wirksam.
Jedermann kann die 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Röderland mit Umweltbericht sowie die zusammenfassende Erklärung nach § 6a Absatz 1 BauGB ab dem Tag der Bekanntmachung in der Verwaltung der Gemeinde Röderland, Am Markt 1, 04932 Röderland, OT Prösen während der Dienststunden einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Die Dienststunden sind:
| Montag | 09:00 - 11:00 Uhr |
| Dienstag | 09:00 - 11:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr |
| Donnerstag | 13:00 - 15:00 Uhr |
| Freitag | 09:00 - 11:00 Uhr |
Gemäß § 6a Abs. 2 BauGB werden die 4. Änderung des Flächennutzungsplans, die Begrün-dung mit Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung ergänzend auch in das Internet eingestellt und über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht.
Internetseite der Gemeinde Röderland (www.gemeinde-roederland.de) dort unter:
Rathaus → Bekanntmachungen → Bauleitplanung → Röderland
Ein Zugriff ist auch über die nachfolgende direkte Internetadresse möglich:
https://www.gemeinde-roederland.de/bauleitplanung/liste
Internetportal des Landes:
Portal zu Umweltverträglichkeitsprüfungen und der Bauleitplanung im Land Brandenburg Zugriff unter: https://www.uvp-verbund.de/bb
Hinweis gemäß § 215 Abs. 2 BauGB
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln in der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
3. eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Röderland schriftlich unter Darlegung des, die Verletzung oder Mangel begründenden, Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.
Röderland, den 13.11.2025
Markus Terne
Bürgermeister