Archivansicht der Auslegung - "Bekanntmachung der Gemeinde Röderland über die Aufstellung des Bebauungsplans „Wohnbebauung Röderstraße in Saathain“ der Gemeinde Röderland gemäß § 2 BauGB und über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB"
Die Auslegung war vom
20.01.2025 um 00:00 Uhr bis zum
20.02.2025 um 23:59 Uhr aktiv.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Röderland hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 11.12.2024 beschlossen, den Bebauungsplan „Wohnbebauung Röderstraße in Saathain“ im Regelverfahren mit Umweltprüfung erneut aufzustellen. Aufgrund des Gerichtsbeschlusses vom Juli 2023 ist der am 12.07.2023 bekanntgemachte o.g. Bebauungsplan nicht rechtsverbindlich. Die Lage des Plangebietes ist im nachstehenden Übersichtsplan dargestellt und umfasst die Flurstücke 78, 79, 77, 544, 137, 135, 133, 483 und 130, Flur 3 in der Gemarkung Saathain. In gleicher Sitzung vom 11.12.2024 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Röderland den Entwurf des Bebauungsplans „Wohnbebauung Röderstraße in Saathain“, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen, der Begründung und dem Umweltbericht, in der Fassung November 2024 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Diese Entwurfsunterlagen sowie die der Gemeinde zur Verfügung stehenden wesentlichen umweltrelevanten Informationen werden in der Zeit
Zusätzlich können die oben genannten Planunterlagen während der angegebenen Frist in der Verwaltung der Gemeinde Röderland, Am Markt 1 in 04932 Röderland – OT Prösen während der Dienststunden
bzw. nach telefonischer Terminvereinbarung, eingesehen werden.
Folgende, nach Einschätzung der Gemeinde, wesentlichen umweltbezogenen Informationen liegen öffentlich aus:
Gutachten: • Artenschutzrelevanzprüfung (Büro für Landschaftsplanung und Naturschutz Th. Wiesner, 07/2022)
Umweltbericht mit Aussagen zu den projektbezogenen Auswirkungen auf die Schutzgüter: • Boden – vorhandene Bodenfunktionen, Vorbelastung/Altlastenverdacht, Eingriffs- und Ausgleichsplanung • Wasser – Grundwasserverhältnisse, Grundwasserneubildung • Pflanzen und Tiere – vorhandene Biotoptypen, vorhandenes Arteninventar, Vermeidungsmaßnahmen • Mensch – Verkehrslärm, baubedingte Immissionen • Landschaftsbild – visuelle Wirkung des Vorhabens • Klima / Luft – lokalklimatische Verhältnisse und Auswirkungen • Kultur- und Sachgüter – keine Betroffenheit • Schutzgebiete gemäß BNatSchG sowie Natura 2000-Gebiete – keine Betroffenheit • Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern
Hinweise: Stellungnahmen zum Planentwurf sollen elektronisch an übermittelt werden. Stellungnahmen zum Entwurf können auch während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich während der Dienststunden des Bauamtes zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligungen nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.