Archivansicht der Auslegung - "Bekanntmachung über die erneute förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplans „Erweiterung Photovoltaik-Freiflächenanlage – OT Wainsdorf“ der Gemeinde Röderland"
Die Auslegung war vom
10.09.2025 um 00:00 Uhr bis zum
14.10.2025 um 23:59 Uhr aktiv.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Röderland hat in ihrer Sitzung am 16.07.2025 den Entwurf zum Bebauungsplan „Erweiterung Photovoltaik-Freiflächenanlage – OT Wainsdorf“ gebilligt und zur Veröffentlichung beschlossen. Die Lage und Abgrenzung des ca. 29,7 ha großen Geltungsbereichs sind nachstehender Übersichtskarte zu entnehmen. Das Plangebiet befindet sich im Bereich „Die Baumstücken“ westlich der Ortslage Wainsdorf und wird südlich und westlich durch die L 59, nördlich durch landwirtschaftliche Flächen sowie östlich durch einen Wald begrenzt.
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung nach Maßgabe der §§ 2 bis 4c BauGB. Der Entwurf des Bebauungsplans beabsichtigt die Festsetzung eines sonstigen Sondergebiets gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO, um die Erweiterung der Photovoltaik-Freiflächenanlage und die dazugehörige Errichtung von Solarmodulen zu ermöglichen. Weitere Festsetzungen werden u.a. zum Maß der baulichen Nutzung, zu den überbaubaren Grundstücksflächen sowie zur Grünordnung getroffen. Das Plangebiet wird derzeit landwirtschaftlich genutzt.
Der Entwurf des Bebauungsplans einschließlich der Begründung und des Umweltberichts sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden im Internet veröffentlicht. Die Unterlagen können während der Dauer der Veröffentlichung (sog. Veröffentlichungsfrist) vom
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die veröffentlichten Unterlagen sind während der Veröffentlichungsfrist als weitere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB zu jedermanns Einsicht im Rathaus Gemeinde Röderland, Am Markt 1, 04932 Röderland/OT Prösen während der nachfolgend genannten Dienststunden ausgelegt:
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch (z.B. per E-Mail an ) übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege (z.B. schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift bei der Gemeinde Röderland (Am Markt 1, 04932 Röderland)) abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Röderland deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB i. V. m. Art 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern eine Stellungnahme ohne Absenderangaben abgegeben wird, erfolgt keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen können dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt, entnommen werden.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Umwelt-Schutzgut
Informationen dazu in Schlagworten
Der Mensch und seine Gesundheit
Auswirkungen von Blendwirkungen, Erholungsfunktion, Auswirkungen durch elektromagnetische Felder, Lärmemissionen, Brand- und Katastrophenschutz, Schutzstreifen für ober- und unterirdische Versorgungsleitungen (insbesondere Elektrizität, Gas), Immissionsschutz
Kultur und sonstige Sachgüter
Denkmale (Bau- und Bodendenkmale), Betroffenheit noch nicht aktenkundiger Bodendenkmäler (insbesondere Vermutungsflächen), archäologische Prospektion
Boden und Fläche
Ertragsfähigkeit der Böden, Bodenschutz, Versiegelung und Inanspruchnahme von Flächen, Altlasten und Kampfmittel, Bodenfunktionen, Ausgleich von Eingriffen, Erosionswirkungen, geologische Verhältnisse, Archive der Naturgeschichte, Moorböden
Wasser
Wasserver- und entsorgung, Versickerung von Niederschlagswasser, Auswirkungen auf das Grundwasser und Oberflächengewässer, Bewirtschaftungsziele, Hochwasserschutz
Alleebäume, Auswirkungen auf die Flora und Fauna (insbesondere Reptilien, Bodenbrüter, Avifauna), Maßnahmen zum Schutz von Flora und Fauna (Artenschutzfachliche Maßnahmen, CEF-Maßnahmen, Ausgleichsmaßnahmen), Biotoperfassung, Betroffenheit von Wald, Biotopverbund, Auswirkungen auf Natura 2000-Gebiete, Auswirkungen auf geschützte Landschaftsbestandteile (insbesondere Alleebäume), Pflanzmaßnahmen
Landschaftsbild und landschaftsbezogene Erholungsnutzung
Freiraumverbund, Auswirkungen auf das Landschaftsbild, Kulturlandschaft, Kompensationsmaßnahmen (insbesondere Sichtschutzpflanzungen)
Wechselwirkungen
Wechselbeziehungen zwischen Belangen des Umweltschutzes und den Umweltschutzgütern
Sonstiges
Ziele und Grundsätze der Raumordnung, Präferenzraum für Übertragungsnetze, Abfallentsorgung, Anbauverbotszone, Abschichtung in den Umweltprüfverfahren