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News-Ticker

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Archivansicht der Auslegung - "Bekanntmachung über die Einleitung des Verfahrens zur 3. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet für Lausitz Propan GmbH im OT Prösen“ und über die 5. Änderung des Flächennutzungsplans sowie über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)"

Die Auslegung war vom 10.12.2025 um 23:59 Uhr bis zum 16.01.2026 um 00:00 Uhr aktiv.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Röderland hat in ihrer Sitzung am 12. November 2025 beschlossen, ein Verfahren zur 3. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet für Lausitz Propan GmbH im OT Prösen“ einzuleiten und den Flächennutzungsplan im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 2 BauGB zu ändern.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes bzw. der Änderungsbereich des Flächennutzungsplans befindet sich im Ortsteil Prösen an der Bundesstraße (B) 101 und umfasst die Flurstücke 2 und 3 (tlws.), Flur 6 der Gemarkung Prösen. Er hat eine Größe von ca. 2 ha und grenzt im Südwesten an das Betriebsgelände der Firma Lausitz Propan, im Nordwesten an Pflanzungen entlang der B 101 und im Nordosten und Südosten an landwirtschaftliche Flächen sowie an den Weg „An d. B101“. Die Flächen des Geltungsbereichs werden landwirtschaftlich genutzt. Der Geltungsbereich kann auch dem beigefügten Kartenausschnitt entnommen werden.

 

Wesentliches Planungsziel ist die Erweiterung des ortsansässigen Gewerbebetriebs. Die bereits ortsansässige Lausitz Propan GmbH will ihr Betriebsgrundstück zur Errichtung einer Lagerhalle und der Inanspruchnahme weiterer Erschließungsflächen erweitern. Die Änderung des Bebauungsplans dient der planungsrechtlichen Zulässigkeit einer Lagerhalle.

 

Das Verfahren zu Änderung des Bebauungsplans sowie die Änderung des Flächennutzungsplans sollen im Regelverfahren nach § 2 bis 10a BauGB mit Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB erfolgen. Die Planung beabsichtigt die Darstellung einer gewerblichen Baufläche im geänderten Flächennutzungsplan sowie die Festsetzung eines Gewerbegebiets einschließlich Festsetzungen zum Maß der Nutzung, zu überbaubaren Grundstücksflächen sowie zu Ausgleichsmaßnahmen.

 

Durch die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planungen informiert. Dabei ist der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Planunterlagen zum Vorentwurf des Bebauungsplans und der 5. Änderung des Flächennutzungsplans werden zu diesem Zweck in der Zeit von

 

Donnerstag, 11. Dezember 2025 bis einschließlich Donnerstag, 15. Januar 2026

(sog. Veröffentlichungsfrist) über den Internetauftritt der Gemeinde Röderland veröffentlicht: https://www.gemeinde-roederland.de/bauleitplanung/liste

Die Unterlagen stehen auch über das zentrale Landesportal des Landes Brandenburg zur Verfügung: https://bb.beteiligung.diplanung.de

 

Weiterhin sind die Vorentwurfsunterlagen als leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zu jedermanns Einsicht bei der Gemeinde Röderland, Am Markt 1, 04932 Röderland während der nachfolgend genannten Dienststunden ausgelegt:

 

Montag:          09.00 – 11.00 Uhr

Dienstag:        09.00 – 11.00 Uhr

13.00 – 17.00 Uhr

Donnerstag:    13.00 – 15.00 Uhr

Freitag:           09.00 – 11.00 Uhr

 

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege (z.B. schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift bei der Gemeinde Röderland (Am Markt 1, 04932 Röderland) abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB i. V. m. Art 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern eine Stellungnahme ohne Absenderangaben abgegeben wird, erfolgt keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen können dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt, entnommen werden.


Auslegungstyp:
"Laufende Planungsverfahren"

Dateien

PDF-Download Infoblatt (485 kB)
PDF-Download Bebauungsplan (439 kB)
PDF-Download Bebauungsplan Legende (212 kB)
PDF-Download Textliche Festsetzungen (189 kB)
PDF-Download Flächennutzungsplan Änderung (1797 kB)
PDF-Download Schutzguttabelle (115 kB)

Ansprechpartner

Herr Candy Ach
Am Markt 1
Röderland
Telefon (03533) 4838-13
Telefax (03533) 4838-34
E-Mail:

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