Archivansicht der Auslegung - "Bekanntmachung über die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB des Entwurfs zur 5. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich der 3. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet für Lausitz Propan GmbH im OT Prösen“ der Gemeinde Röderland"
Die Auslegung war vom
11.03.2026 um 00:00 Uhr bis zum
13.04.2026 um 23:59 Uhr aktiv.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Röderland hat in ihrer Sitzung am 18.02.2026 den Entwurf zur 5. Änderung des Flächennutzungsplans gebilligt und zur Veröffentlichung beschlossen.
Der Änderungsbereich befindet sich im Ortsteil Prösen. Die Lage und Abgrenzung des ca. 2 ha großen Änderungsbereichs sind nachstehender Übersichtskarte zu entnehmen. Er grenzt im Südwesten an das Betriebsgelände der Firma Lausitz Propan, im Nordwesten an die B 101 und im Nordosten und Südosten an landwirtschaftliche Flächen sowie an den Weg „An d. B101“.
Der Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplans beabsichtigt die Darstellung einer gewerblichen Baufläche gemäß 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 3 BauNVO, einer Grünfläche gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 5 BauGB und einer Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 10 BauGB, um die Erweiterung des ortsansässigen Gewerbebetriebs sowie den dafür erforderlichen Ausgleich planerisch vorzubereiten. Die 5. Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung nach Maßgabe der §§ 2 bis 4c BauGB.
Der Entwurf zur 5. Änderung des Flächennutzungsplans einschließlich der Begründung und des Umweltberichts sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet veröffentlicht. Die Unterlagen können während der Dauer der Veröffentlichung (sog. Veröffentlichungsfrist) vom
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der veröffentlichten Unterlagen. Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die veröffentlichten Unterlagen sind während der Veröffentlichungsfrist als weitere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB zu jedermanns Einsicht im Rathaus Gemeinde Röderland, Am Markt 1, 04932 Röderland OT Prösen während der nachfolgend genannten Dienststunden ausgelegt:
Montag
09:00 - 11:00 Uhr
Dienstag
09:00 - 11:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag
13:00 - 15:00 Uhr
Freitag
09:00 - 11:00 Uhr
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch (z.B. per E-Mail an ) übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege (z.B. schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift bei der Gemeinde Röderland (Am Markt 1, 04932 Röderland)) abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Röderland deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 5. Änderung des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist.
Schließlich wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 Abs. 3 BauGB eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB i. V. m. Art 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Die Daten werden benötigt, um den Umfang Ihrer Betroffenheit oder Ihr sonstiges Interesse hinsichtlich des Bauleitplanverfahrens beurteilen zu können. Sofern eine Stellungnahme ohne Absenderangaben abgegeben wird, erfolgt keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen können dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt, entnommen werden.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Umwelt-Schutzgut
Informationen dazu in Schlagworten
Der Mensch und seine Gesundheit
Lärmemissionen, Verkehrsemissionen, Risiko von Unfällen und Katastrophen durch die Nähe zu einem Störfallbetrieb, Abstand zu schutzwürdigen Nutzungen, Brandschutz und Löschwasser
Kultur und sonstige Sachgüter
Archive der Kulturgeschichte, Denkmale (Bau- und Bodendenkmale), Leitungen
Boden und Fläche
Ertragsfähigkeit der Böden, landwirtschaftliche Nutzung, Acker, Grünland, Bodenaufbau, Versiegelung und Inanspruchnahme von Flächen, Altlasten und Kampfmitteln, Bodenfunktionen, Ausgleich von Eingriffen, Archive der Naturgeschichte, Geologie
Wasser
Wasserver- und entsorgung, Versickerung von Niederschlagswasser, Auswirkungen auf das Grundwasser und Oberflächengewässer, Bewirtschaftungsziele, Wasserschutzgebiete, Graben, Gewässer II. Ordnung
Klima und Luft
Lufthygiene, Lokalklima, Kaltluft, Verkehrsemissionen, Versiegelung und Kleinklima
Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt
Geschützte Allee, Auswirkungen auf die Flora und Fauna (insbesondere Brutvögel, Reptilien, Fledermäuse), Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, Biotoptypen, Auswirkungen auf geschützte Landschaftsbestandteile, Biotopwert, Schutzgebiete, Freiraumverbund, Betroffenheit von Wald
Landschaftsbild und landschaftsbezogene Erholungsnutzung
Auswirkungen auf das Landschaftsbild, vorgeprägtes Landschaftsbild, Landschaftsbild prägende Elemente
Wechselwirkungen
Wechselbeziehungen zwischen Belangen des Umweltschutzes und den Umweltschutzgütern, Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Boden, Fläche, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt
Sonstiges
Ziele und Grundsätze der Raumordnung, Anbauverbotszone, Abschichtung in den Umweltprüfverfahren, Landschaftsprogramm, Landschaftsrahmenplan, Abfallentsorgung