Archivansicht der Auslegung - "Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Standortkonzept zur Steuerung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen in der Gemeinde Röderland"
Die Auslegung war vom
11.03.2026 um 00:00 Uhr bis zum
13.04.2026 um 23:59 Uhr aktiv.
Die Gemeinde Röderland beabsichtigt, ein Standortkonzept für Freiflächen- Photovoltaikanlagen (PV-FFA) aufzustellen. Durch eine vorausschauende Planung sollen frühzeitig Fehlentwicklungen und Flächenkonkurrenzen vermieden werden. Das Ziel ist, dass Freiflächen-Photovoltaikanlagen nur auf geeigneten Standorten entwickelt werden können. Das Standortkonzept dient der Gemeinde Röderland zur konzeptionellen Vorbereitung und Steuerung des Photovoltaik-Ausbaus sowie einer hierauf aufbauenden Bauleitplanung. Die Grundlage für die Kriterien bilden planerische und gesetzliche Vorgaben und Rahmenbedingungen, standortbedingte Anforderungen von Freiflächen-Photovoltaikanlagen und die örtlichen und naturräumlichen Gegebenheiten des Gemeindegebiets Röderland.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Röderland hat in ihrer Sitzung am 18.02.2026 die Standortkriterien des Standortkonzept gebilligt. Die daraus resultierende Flächenkulisse wurde in Hinblick auf die örtlichen Gegebenheiten der Gemeinde Röderland überarbeitet und angepasst.
In der Sitzung am 18.02.2026 wurde außerdem die Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.
Der Entwurf des Standortkonzeptes wird im Internet veröffentlicht. Die Unterlagen zum Standortkonzept können während der Dauer der Veröffentlichung vom
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der veröffentlichten Unterlagen. Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die veröffentlichten Unterlagen sind während der Veröffentlichungsdauer als leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zu jedermanns Einsicht im Rathaus Gemeinde Röderland, Am Markt 1, 04932 Röderland/OT Prösen während der nachfolgend genannten Dienststunden ausgelegt:
Montag
09:00 - 11:00 Uhr
Dienstag
09:00 - 11:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag
13:00 - 15:00 Uhr
Freitag
09:00 - 11:00 Uhr
Während der Dauer der Veröffentlichung können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch (z.B. per E-Mail an ) übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege (z.B. schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift bei der Gemeinde Röderland (Am Markt 1, 04932 Röderland)) abgegeben werden.