Archivansicht der Auslegung - "Bekanntmachung der Gemeinde Röderland über die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan „Wohngrundstück und Pferdekoppel, Reichenhainer Weg in Würdenhain“ der Gemeinde Röderland Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB"
Die Auslegung war vom
17.05.2026 um 00:00 Uhr bis zum
20.06.2026 um 23:59 Uhr aktiv.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Röderland hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 18.02.2026 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (VEP) „Wohngrundstück und Pferdekoppel, Reichenhainer Weg in Würdenhain“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekanntgemacht.
Allgemeines Ziel der Planung ist die Ausweisung einer Wohnbaufläche in der Gemarkung Würdenhain, Flur 4, Flurstück 43/1 (teilweise), gemäß beigefügtem Übersichtsplan.
Um die Bürger möglichst frühzeitig am Aufstellungsverfahren des vorhabenbezogenen Bebauungsplans zu beteiligen, wird der Vorentwurf, bestehend aus dem Plandokument, der Begründung und Umweltbericht, in der Fassung April 2026, in der Zeit
Zusätzlich können die oben genannten Planunterlagen während der angegebenen Frist in der Verwaltung der Gemeinde Röderland, Haus 2, Kotschkaer Weg 1b in 04932 Röderland – OT Prösen während der Dienststunden
Montag09.00 – 11.00 Uhr
Dienstag09.00 – 11.00 Uhr und 13.00 – 17.00 Uhr
Donnerstag13.00 – 15.00 Uhr
Freitag09.00 – 11.00 Uhr
bzw. nach telefonischer Terminvereinbarung, eingesehen werden.
Hinweise:
Stellungnahmen zum Planvorentwurf sollen elektronisch an übermittelt werden.
Stellungnahmen zum Vorentwurf können auch während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich während der Dienststunden des Bauamtes zur Niederschrift vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligungen nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.