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Tierseuchenallgemeinverfügung zum Schutz gegen die aviäre Influenza im Landkreis Elbe-Elster

Röderland, den 01.​12.​2025
Anordnung präventiver Maßnahmen aufgrund der anhaltenden Geflügelpest-Situation bei Wildvögeln und des erhöhten Eintragsrisikos für Hausgeflügelbestände

Die Lage der Geflügelpest-Situation zeigt sich weiterhin als angespannt, beinahe täglich kommen neue Meldungen zu Geflügelpest-Ausbrüchen sowohl in Nutztierhaltungen als auch bei Wildvögeln.


Auch im Landkreis Elbe-Elster konnte bei verendet aufgefundenen Wildvögeln das aviäre Influenzavirus des Subtypes H5N1 nachgewiesen werden. Mit Stand vom 28. November 2025 konnten bereits fünf tot aufgefundene Wildvögel vom Nationalen Referenzlabor FLI, positiv auf das Virus getestet werden.
Aufgrund der anhaltend angespannten epidemiologischen Lage wird im Zuge der Risikobeurteilung durch das Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft (AVLL) die Tierseuchenallgemeinverfügung mit Pflicht zur Aufstallung für alle Geflügelhalter mit mehr als 50 Tieren (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) bis zum 31. Dezember 2025 verlängert.


Ebenfalls bleiben Ausstellungen, Märkte und Veranstaltungen ähnlicher Art mit Geflügel im gesamten Landkreis Elbe-Elster weiterhin untersagt.
Die Veterinärbehörde appelliert an die Bevölkerung, weiterhin wachsam zu sein und verendet aufgefundene Wildvögel unverzüglich zu melden (Telefon: 03535 46 2681). Nähere Informationen sind auf der Homepage des Amtes für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft, auch mit Hinweisen zum Umgang mit verendeten Wildvögeln, zu finden.


Überdies sind sämtliche Geflügelhalter, einschließlich Hobbyhalter mit weniger als 50 Tieren, angehalten, ihre Biosicherheitsmaßnahmen dringend zu überprüfen und diese, wenn nötig zu optimieren. Eine Einstallung für Geflügelhalter mit weniger als 50 Tieren wird aufgrund des Gefährdungspotenzials weiterhin dringend empfohlen.
Zur wildvogelsicheren Aufstallung gehören auch die Ausläufe, welche für einen Eintrag von Kot durch Wildvögel undurchlässig sein müssen. Weiterhin müssen Futter, Einstreu und das für Nutzgeflügel bereitgestellte Wasser für Wildvögel unzugänglich gelagert und angeboten werden. Regenwasser ist daher als Tränkwasser für Geflügel nicht geeignet. Bei Eintritt in den Geflügelbereich wird empfohlen, nur eigens dafür vorgehaltenes Schuhwerk oder aber Überziehschuhe zu tragen. Diese Maßnahmen dienen allein dem Schutz des Geflügels und sollen das Risiko eines Eintrages auf ein Minimum reduzieren.

 

Den kompletten Wortlaut der Allgemeinverfügung finden Sie im Amtsblatt Nr. 25 des Landkreises Elbe-Elster.

Im Auftrag

 

Torsten Hoffgaard
Pressereferent
 

 

Bild zur Meldung: Tierseuchenallgemeinverfügung zum Schutz gegen die aviäre Influenza im Landkreis Elbe-Elster

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