Neuerungen bei Ausweisdokumenten
Seit dem 17. Februar 2025 werden die PIN-Briefe für die Onlinefunktion des Personalausweises direkt bei der Antragstellung ausgegeben. Eine postalische Zusendung erfolgt nicht.
Zur Benachrichtigung über die Fertigstellung der Ausweisdokumente kann ab sofort eine eMail-Adresse bei der Antragstellung hinterlegt werden.
Ab dem 01. Mai 2025 werden ausschließlich digital vorliegende biometrische Lichtbilder für die Beantragung von Personalausweisen, Reisepässen und eID-Karten genutzt. Die Lichtbilder werden entweder direkt im Einwohnermeldeamt erstellt oder bei Fotografinnen und Fotografen. In diesem Falle wird das Lichtbild elektronisch an die Meldebehörde übermittelt. Ausgedruckte Lichtbilder können ab dem 01. Mai 2025 nicht mehr angenommen werden.
Ab wann die Lichtbildtechnik im Einwohnermeldamt bereitsteht ist noch nicht bekannt.
Für den Umtausch von Altführerscheinen und die Beantragung von Neuführerscheinen ist weiterhin ein biometrisches Papierlichtbild erforderlich.
Bild zur Meldung: Quelle: Bundesministerium des Innern und für Heimat; Bundesdruckerei GmbH